Gravitationszentrum vatikanischer "Macht"
"Macht" ist ein sehr relativer Begriff, wenn man ihn auf die Kirche und ihre weltlichen Institutionen anwendet. Legendär die spöttische Frage Josef Stalins, über wie viele Divisionen denn der Papst verfüge. Dennoch gilt Papst Franziskus - wie auch seine Vorgänger - heute unzweifelhaft als moralisch-geistliche Autorität von Weltrang. Als solche muss er über ein gutes Rückgrat - auch institutionell - verfügen. Dieses nimmt zweifellos die Römische Kurie als zentrale Verwaltungsbehörde der katholischen Kirche ein. Sie agiert im Namen des Papstes und mit seiner Vollmacht.
Eine besondere Position innerhalb der Kurie, die sich in neun Kongregationen, elf Päpstliche Räte, drei Gerichte und weitere Einrichtungen wie Akademien, Kommissionen, Medien und Archive gliedert, nimmt das Staatssekretariat ein. Ihr Leiter gilt als "Nr. 2" und engster Mitarbeiter des Papstes - und zugleich als höchster Repräsentant der diplomatischen und politischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls.
Wenn Franziskus nun am 15. Oktober die Leitung dieser Behörde an Pietro Parolin übergibt, bedeutet das auch für "den Neuen" die Herausforderung, in diese besondere Aufgabe hineinzuwachsen. Seine Voraussetzungen dazu sind denkbar gut, gilt er doch als bestens vernetzter Vorzeige-Diplomat. Und gerade in dieser Währung - der Diplomatie und der Information - ist der Vatikan noch sehr liquide, verfügt er doch über rund 180 "Außenstellen" - die Nuntiaturen -, deren Koordination dem Staatssekretariat obliegt.
Doch was ist das eigentlich - das Staatssekretariat? Ganz nüchtern und seines mythologischen Schleiers entledigt: eine Behörde; vergleichbar wohl am ehesten mit einem Kanzleramt oder Außenministerium. Die geschichtlichen Ursprünge des Staatssekretariats gehen auf das 15. Jahrhundert zurück. Aus den Ämtern verschiedener Sekretäre für Korrespondenz und die verschiedene Rechtsakte entwickelte sich langsam das Sekretariat.
Am 19. Juli 1814 rief Pius VII. (1742-1823) die Heilige Kongregation für die außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten ins Leben. Ihre Zuständigkeiten regelte schließlich Pius X. (1835-1924) neu: Die erste Sektion war wesentlich für die außerordentlichen Angelegenheiten zuständig, die zweite für die ordentlichen Angelegenheiten, eine dritte schließlich hatte die Aufgabe, die Päpstlichen Schreiben vorzubereiten und zu versenden.
Paul VI. (1897-1978) kam mit der Apostolischen Konstitution "Regimini Ecclesiae Universae" vom 15. August 1967 dem Wunsch des Konzils nach und reformierte die Kurie. Dabei gab er auch dem Staatssekretariat ein neues Gesicht. So wurde die dritte Sektion (Kanzlei der Apostolischen Breven) aufgehoben, und die frühere erste Sektion, die Heilige Kongregation für die außerordentlichen kirchlichen Angelegenheiten, in eine vom Staatssekretariat zwar unterschiedene, aber mit ihm eng verbundene Behörde umgewandelt. Diese erhielt den Namen "Rat für die Öffentlichen Angelegenheiten der Kirche".
Die letzte große Reform fand unter Johannes Paul II. (1920-2005) statt. Mit der Konstitution "Pastor Bonus" vom 28. Juni 1988 teilte er das das Staatssekretariat in zwei Sektionen: Die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten und die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten; in diese ist der Rat für die Öffentlichen Angelegenheiten der Kirche aufgegangen.
Dem Staatssekretariat steht ein Kardinal mit dem Titel Staatssekretär vor - der neue Staatssekretär Parolin dürfte daher in Kürze von Papst Franziskus die Kardinalswürde verliehen bekommen. Laut "Pastor Bonus" kommt ihm die Aufgabe zu, dem Papst bei seinem täglichen Dienstes behilflich zu sein. Konkret bedeutet das etwa, für die Redaktion der päpstlichen Dokumente und Unterlagen zu sorgen, die offiziellen Mitteilungsorgane des Heiligen Stuhls zu koordinieren und die diplomatischen Beziehungen des Heiligen Stuhls mit anderen Staaten zu pflegen.
Im Übrigen gab es die Position des Staatssekretärs nicht durchgehend: Als Papst Johannes XXIII. (1881-1963) noch am Abend seiner Wahl einen neuen Amtsinhaber bestellte, beendete er damit eine lange Sedisvakanz dieses Amtes: 1944 hatte Pius XII. nach dem Tod Kardinal Luigi Magliones keinen Nachfolger bestellt, sondern das Amt selbst ausgeübt. Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., hatte als Pro-Staatssekretär viele Aufgaben übertragen bekommen.
Quelle: Kathpress