Baurechtsänderung für Asyl-Quartiere wirkt positiv
Die baurechtlichen Änderungen zur leichteren Schaffung neuer Asyl-Quartiere wirken sich auch für die kirchliche Flüchtlingshilfe positiv aus. Zu dieser Einschätzung kommen auf Nachfrage von "Kathpress" die Diözesankoordinatoren für Flüchtlingsquartieren in den Diözesen Salzburg, Linz und Feldkirch, wo die betroffenen Bundesländer im Juli die Landesgesetze geändert haben.
Aufgrund neuer baurechtlicher Vorschriften können bestehende Gebäude nun ohne der früher erforderlichen Umwidmung zur Unterbringung von Flüchtlingen herangezogen werden. Auch Detailvorschriften wie etwa ein verpflichtender Aufzug für Häuser mit mehr als vier Stockwerken gelten beispielsweise in Oberösterreich nicht mehr. Ähnliche Bestimmungen gibt es auch in Vorarlberg und Salzburg, wo nun bereits bestehende Gebäude mit einer bisher eingeschränkten Widmung als Sporthalle oder Kuranstalt auch für Asylwerber genützt werden können.
"In Vorarlberg konnten aufgrund der flexibleren Bestimmungen bereits zwei Großquartiere für Flüchtlinge in Götzis und Dornbirn realisiert werden", erklärte Gebhard Barbisch von der Diözese Feldkirch gegenüber "Kathpress". Ähnlich positiv resümierte der Salzburger Diözesankoordinator für Flüchtlingsquartiere, Franz Neumayer. Aufgrund der baurechtlichen Erleichterung werde eine ehemalige Fabrikshalle in Thalgau zu einem Caritas-Grundversorgungsquartier für 150 Asylwerber adaptiert. Bereits 50 sind dort schon eingezogen.
In Salzburg wurde zudem landesrechtlich befristet auf zwei Jahre festgelegt, dass Wohncontainer für Asylwerber weder eine Bauplatzerklärung noch eine Baubewilligung benötigen und auch auf Gewerbeflächen aufgestellt werden können. Derzeit gebe es dafür aber keine konkreten kirchlichen Projekte, so Neumayer.