Pfarrer gewährt Flüchtlingen "Kirchenasyl"
Die Pfarre St. Georgen an der Gusen hat eine afghanische Familie mit drei Kindern unter Schutz gestellt. Pfarrer Franz Wöckinger bezeichnet diesen Schritt als "Ultima Ratio", da die beabsichtigte Rückführung der Dublin-Flüchtlinge nach Ungarn für ihn "ein Unrecht " sei, begründete er laut APA-Bericht am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in St. Georgen das gewährte "Kirchenasyl". Der Gemeinderat steht hinter dieser Aktion. Dass es ein Kirchenasyl im rechtlichen Sinn nicht gebe, wisse er, für ihn sei das derzeit eine "praktische Maßnahme", so Wöckinger.
Im Jänner war die Familie über Ungarn nach Österreich ins Erstaufnahmezentrum Thalham im Attergau gekommen. Dort habe sie eine Aufenthaltsberechtigungskarte und damit die Möglichkeit erhalten, in Österreich um Asyl anzusuchen, schilderte Pastoralassistentin Monika Weilguni den Fall. Die Eltern und ihre drei Söhne im Alter von fünf, sieben und elf Jahren wurden anschließend in die Gemeinde St. Georgen im Bezirk Perg überstellt, wo sie seitdem von der Volkshilfe betreut wurden.
Die Kinder besuchen den Kindergarten und die Volksschule, der Vater, gelernter Schlosser und Schweißer, arbeitet ehrenamtlich für die Gemeinde im Seniorenheim. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Familie auf ihrer Flucht mit Fingerprints in Ungarn registriert worden war. Darauf traf Österreich die Entscheidung, die Afghanen gemäß Dublin-III-Verordnung zurückzubringen.
Dagegen wehrt sich jetzt der Ort. Die Familie sei bereits gut integriert, eine Rückführung nach Ungarn sei wegen der dort herrschenden Zustände "unmenschlich", meinte Bürgermeister Erich Wahl in der Pressekonferenz. Nachdem alle Einspruchsmöglichkeiten erfolglos blieben, entschied Pfarrer Wöckinger nach Vorbild von Alberschwende der Familie Asyl zu gewähren. Im Mai hatte der Pfarrer in der Vorarlberger Gemeinde fünf Syrer unter seinen persönlichen und kirchlichen Schutz gestellt.
Nun befinden sich auch die afghanischen Flüchtlinge in kirchlicher Obhut, wohnen im Pfarrhof in St. Georgen, sind dort ordentlich gemeldet. "Sie leben legal in einem kirchlichen Gebäude und werden nicht versteckt", betonte der Pfarrer. In erster Linie gelte es, die Zeit bis Oktober zu überbrücken. "Nach sechs Monaten Aufenthalt in Österreich kann das Asylverfahren hier abgewickelt werden", erklärte die Pastoralassistentin. Bis dahin, so hofft der Pfarrer, werden seine Schützlinge nicht von der Fremdenpolizei abgeholt.
Der Linzer Generalvikar Severin Lederhilger unterstreicht dazu in einer Stellungnahme: "Kirchenasyl beansprucht keinerlei Sonderrecht oder rechtsfreien Raum gegenüber dem Staat". Ziel des sogenannten Kirchenasyls sei es jedoch, angesichts drohender humanitärer Härten und eventuell bisher unbeachteter Argumente und Fakten eine erneute rechtliche Prüfung zu ermöglichen, stellt sich der Generalvikar hinter den Pfarrer von St. Georgen.
Per 31. Juli waren in Oberösterreich in kirchlichen Quartieren 1.299 Asylwerber regulär untergebracht, teilte der Presseverantwortliche der Diözese Linz, Michael Kraml, mit.