Abtreibung raus aus Strafrecht wäre "Resignation"
Klar gegen eine Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch hat sich die "Aktion Leben" ausgesprochen. Die 1975 in Österreich eingeführte "Fristenregelung", wonach Abtreibungen zwar verboten, unter bestimmten Bedingungen jedoch straffrei sind, sei bereits ein "Kompromiss, der sowohl die Würde des ungeborenen Kindes als auch die Notlage einer ungewollt schwangeren Frau anerkennt", erklärte die Generalsekretärin des überkonfessionellen Vereins, Martina Kronthaler, in der Zeitung "Die ganze Woche". Die von manchen Seiten geforderte Streichung käme angesichts fehlender Unterstützungen für Frauen einer politischen "Resignation" gleich.
Der einst mit den Stimmen der alleinregierenden SPÖ und gegen jene der ÖVP und FPÖ beschlossene Paragraph 97 des österreichischen Strafgesetzbuches, der vor 40 Jahren in Kraft trat, stellt den Schwangerschaftsabbruch etwa dann straffrei, etwa wenn er innerhalb der ersten drei Monate "nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird". In medizinisch begründeten Fällen ist die Abtreibung auch danach und ohne Frist möglich: zur Abwendung einer ernsten Gefahr für das Leben der Schwangeren oder eines schweren Schadens ihrer Gesundheit, bei ernster Gefahr für eine schwere geistige oder körperliche Schädigung des Kindes, oder wenn die Schwangere bei der Empfängnis noch jünger als 14 Jahre alt war.
Kronthaler bezeichnete die österreichische Regelung als "eines der liberalsten Gesetze zu Abtreibung in Europa". Gleichzeitig unternehme die Politik jedoch "viel zu wenig, um ausreichend Beratung und Unterstützung für Frauen und ihre Kinder zu sichern", so die Generalsekretärin: "Wer daher einseitig das Streichen des Abbruches aus dem Strafrecht fordert, hat politisch resigniert. Denn die größere und lebensfreundlichere Herausforderung ist es, endlich alle Nachteile zu beseitigen, die Frauen durch die Erziehung von Kindern erfahren. Davon profitieren wir alle."
Gewissensfreiheit von Ärzten ist zu wahren
Der "Aktion Leben"-Sprecherin zufolge bringt das Festhalten an der Fristenregelung mehrere Vorteile, wie etwa die Wahrung der Gewissensfreiheit von Ärzten: "Sie dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie an einem Abbruch nicht mitwirken wollen." Das Strafrecht beschütze zudem jene schwangeren Frauen, die von ihrem Partner zum Abbruch gezwungen werden - ein Fall, den die "Aktion Leben" in der Beratung immer wieder erlebe, wie die Generalsekretärin erklärte.
Die gesetzliche Regelung der Abtreibung ist am kommenden Montag auch Thema einer Diskussion am Wiener Juridicum. Fachleute aus Rechtswissenschaft und Medizin - darunter Patientenanwalt Erwin Buchinger, die Bioethikerin Stephanie Merckens, der Gynäkologe Christian Fiala, die Rechtshistorikerin Ilse Reiter-Zatloukal und die Strafrechtlerin Caroline Walser - debattieren auf Einladung der Tageszeitung "Die Presse" über die rechtliche Einordnung, die ethische Rechtfertigung und die praktische Auswirkung der Fristenregelung.
Quelle: kathpress