Familienverband sieht Probleme für nächste Generation
Der Präsident des Katholischen Familienverbands Österreich (KFÖ), Alfred Trendl, hat am Sonntag eine stärkere Berücksichtigung der nächsten Generation beim bevorstehenden Pensionsgipfel gefordert. Auch wenn von dem Gipfel "nur kleine Änderungen erwartet werden", sollten dennoch Resultate erzielt werden. Trendl nennt die Verwirklichung von Generationengerechtigkeit im Pensionsrecht, die pensionsbegründende Garantie von Kindererziehungszeiten sowie die Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei den Biennalsprüngen.
"Immer muss die erwerbstätige Generation für die nächste und die vorausgehende Generation - die Kinder und die Pensionisten - sorgen. Durch die stark gestiegene Lebenserwartung und das unverändert frühe Pensionsantrittsalter ist heute die Erwerbsgeneration oft für zwei Vorgängergenerationen verantwortlich. Wer Generationengerechtigkeit ernst nimmt, muss dafür sorgen, dass keine Generation mehr braucht und verbraucht als sie der nachfolgenden Generation übergibt. Dies scheint im österreichischen Pensionswesen keinesfalls umgesetzt", stellt Trendl in der Aussendung fest.
"Wenn tatsächlich tausende 'Bank Austria'-Mitarbeiter in das öffentlichrechtliche Pensionssystem übernommen werden, ohne dafür adäquate Beiträge bezahlt zu haben, Mütter von mehreren Kindern mit Kleinstpensionen abgespeist oder von der Gesellschaft sogar zum Sozialamt geschickt werden, ist das eine große Ungerechtigkeit und schon gar nicht gendergerecht", kritisiert der KFÖ-Präsident: "Hier wird vergessen, wer für das Aufrechterhalten des Systems die Verantwortung wahrnimmt. Es sind Familien. Deren Entscheidung zur Weitergabe des Lebens sichert das Pensionssystem, ohne deren neuen Beitragszahler das System schon längst am Ende wäre."
Weiters hätten sowohl der frühere Sozialminister Rudolf Hundstorfer wie auch Familienministerin Sophie Karmasin dem KFÖ schriftlich zugesagt, auf ein "eigenwilliges" Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs mit einer Novelle reagieren zu wollen, erinnerte Trendl: "Die Reform 2005 hat Kindererziehungszeiten erstmals auch pensionsbegründend definiert. Die Mindestzeit zur Erlangung einer Pension kann seither auch durch Kindererziehungszeiten erreicht werden. Dies hat der OGH in einem Erkenntnis in Frage gestellt."
Die katholische Soziallehre gebe klare Richtlinien für eine faire Verteilung. Die Verantwortung der einzelnen Person stehe im Vordergrund, die Gesellschaft werde durch Solidarität zusammengehalten. Durch die immer noch steigende Staatsverschuldung und die mangelnde Reformbereitschaft gerade im Pensionsrecht werde der nächsten Generation aber "ein Riesenrucksack aufgebürdet". Mittel für Zukunftsthemen wie Familien, Bildung, und Forschung fehlten durch den hohen und steigenden Steueranteil an der Finanzierung der Pensionen, erläutert Trendl.
Die mangelnde Reformbereitschaft der Sozialpartner gipfelt seiner Meinung nach in den Biennalsprüngen der Kollektivverträge: "Weil Gehaltserhöhungen nicht aufgrund von Leistung, sondern von Zeitablauf gewährt werden, werden zwingend ältere Mitarbeiter teurer. Dass trotz anderslautender Aussagen der Sozialpartner es nicht zu einer Verflachung der Lebenseinkunftskurve kommt, in den allermeisten Kollektivverträgen Kindererziehungszeiten nicht ausreichend für diese Gehaltssprünge angerechnet werden, führt zu einer mittelbaren Frauendiskriminierung. Nach Rückkehr in den Beruf wird die gleiche Tätigkeit wie vom Kollegen ohne Abwesenheit ausgeübt, dieser erhält ein Leben lang durch die höhere Zahl an Biennalsprüngen ein höheres Gehalt und in der Folge eine höhere Pension. Wenn sich die Sozialpartner weiter diesem - auch pensionsbezogenen - Thema verweigern, muss der Gesetzgeber eingreifen", heißt es abschließend.
Quelle: kathpress