Hammerschmid plant keine gesetzliche Änderung
Bildungsministerin Sonja Hammerschmid sieht keinen Grund, an den gesetzlichen Bestimmungen über das Anbringen von Schulkreuzen in Klassenzimmern etwas zu ändern. Das betonte die Pressesprecherin des Ministeriums am Donnerstag gegenüber "Kathpress". Die geltenden gesetzlichen Regelungen hätten sich bewährt, daran solle nicht gerüttelt werden. Nichts anderes habe die Ministerin auch in der ORF-Pressestunde am vergangenen Sonntag zum Ausdruck bringen wollen, hieß es aus dem Ministerium.
Die gültige gesetzliche Grundlage für das Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern findet sich im Religionsunterrichtsgesetz. Darin wird geregelt, dass in jenen Schulen, an denen der Religionsunterricht ein Pflichtfach ist und wo die Mehrzahl der Schüler der Schule einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, in allen Klassenräumen vom Schulerhalter ein Kreuz anzubringen ist. Ist das nicht der Fall, so gibt es derzeit keine klaren Regelungen und damit auch keine gesetzliche Grundlage. Die Entscheidung wird derzeit in diesem Fall den Schulleitungen überlassen.
Für Pflichtschulen (für die die Bundesländer zuständig sind) gibt es in einigen Ländern zudem weitergehende gesetzliche Regelungen; konkret in Salzburg, dem Burgenland, in Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg. Dort muss in jedem Klassenzimmer ein Kreuz an der Wand hängen. Noch weitergehend ist die Regelung im Tiroler Berufsschulorganisationsgesetz, wo es heißt: "In jedem Klassenzimmer sind ein Kreuz sowie das Landes- und das Bundeswappen, in jeder Berufsschule ist ein Bild des Bundespräsidenten anzubringen."
Auf die geltende gesetzliche Regelung nimmt auch das Konkordat Bezug, wo der Vatikan im Schulvertrag aus dem Jahr 1962 ausdrücklich die österreichische Schulkreuzregelung bestätigt. Darüber hinaus wird in diesem völkerrechtlichen Vertrag mit der Republik Österreich festgehalten, dass "eine Änderung dieses Zustands nicht ohne Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl" stattfinden wird.
Hammerschmid wurde in der ORF-Pressestunde am vergangenen Sonntag befragt, wie sie es mit Kreuzen in Schulklassen halte. Wörtlich sagte die SP-Ministerin: "Das sollen die Schulstandorte vor Ort definieren, wie sie das haben wollen. Das wird in ländlichen Regionen ganz anders aussehen wie im städtischen Bereich." Österreich sei "sehr vielfältig im Religionsbereich". Religionsfreiheit und Religionsausübung seien gewährleistet, "also hier zu sagen 'Ihr müsst das haben oder jenes haben' wäre verfälscht. Ich stelle es frei."
Zu dieser Aussage der Ministerin stellte VP-Klubobmann Reinhold Lopatka am Donnerstag in einer Aussendung klar, dass er sich für die bestehende Regelung ausspreche: "Die Gesetzeslage, wie sie jetzt ist, ist gut." Für das Kreuz im Klassenzimmer habe sich übrigens auch beide Bundespräsidentschaftskandidaten im Vorfeld des letzten Wahlganges ausgesprochen.
Quelle: kathpress