Missbrauchsopfer klagt Abtei Mehrerau
Ehemaliger Internatsschüler fordert wegen Missbrauchs vor 40 Jahren 200.000 Euro Schmerzensgeld - Abtei-Sprecher: Taten unzweifelhaft, Haftung des Klosters fraglich - Antwort auf Klageschrift binnen vier Wochen
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Feldkirch, 26.01.2012 (KAP) Gegen die Vorarlberger Zisterzienser-Abtei Mehrerau ist von einem mutmaßlichen Missbrauchsopfer eine zivilrechtliche Klage eingebracht worden. Ein heute 57-Jähriger klagt die Abtei auf 200.000 Euro Schmerzensgeld, da er vor über 40 Jahren als Schüler der Internatsschule Mehrerau von einem Pater und Lehrer sexuell missbraucht worden sei. Wie Medien am Donnerstag berichteten, sei der Täter damals bereits wegen eines anderen Missbrauchsfalls rechtskräftig verurteilt gewesen und dennoch wieder im Schuldienst eingesetzt worden. Wie der Stiftssprecher Harald Schiffl gegenüber "Kathpress" betonte, werde man die Klage "zunächst intensiv studieren und dann fristgerecht beantworten". Zur Frage einer etwaigen Verjährung des Falls wolle man vorerst nicht Stellung nehmen.
Schiffl unterstrich, dass es sich bei dem Fall um keinen neuen Fall handle, sondern man bereits seit 2010 mit dem Opfer in Kontakt stand. Dabei habe man ihm stets empfohlen, mit der Unabhängigen Opferschutzkommission Kontakt aufzunehmen. Einen solchen Kontakt habe es jedoch nicht gegeben, bestätigte Kommissionssprecher Herwig Hösele - der Kläger hatte die Kommission laut Medienberichten als "kirchliche Dienststelle zur Almosenverteilung" bezeichnet. Die Forderung von 200.000 Euro setzt sich zusammen aus 150.000 Euro Schmerzensgeld und 50.000 Euro Verdienstentgang.
Vorerst nicht äußern wollte sich Schiffl zur Forderung des Rechtsanwalts des Opfers, Sanjay Doshi, das Kloster solle auf die Verjährungsfrist verzichten. Eine strafrechtliche Verfolgung kommt nicht mehr in Frage, da der Missbrauch bereits über 40 Jahre zurückliegt. Dem Kläger sei jedoch erst durch das Bekanntwerden der Missbrauchsfälle Anfang 2010 bewusst geworden, was mit ihm geschehen sei, wird Doshi zitiert. Das Kloster stehe aber moralisch in der Pflicht, auf Verjährung zu verzichten, meinte Anwalt Doshi im Ö1-Morgenjournal: "Der neue Abt hat erklärt, dass man auch Wiedergutmachung leisten möchte, und ich erwarte mir jetzt natürlich auch, dass man sich nicht hinter dem formalen Einwand der Verjährung verstecken wird".
Der Missbrauch an dem heute 57-Jährigen werde von Seiten des Klosters nicht angezweifelt. Zweifel äußerte Schiffl indes an der Rechtmäßigkeit der Klage gegen das Kloster als Einrichtung. "Wir sind der Meinung, dass eine Organisation nicht für die Taten eines seiner Mitglieder haftet", so Schiffl. Keinen Zweifel ließ der Sprecher an der Tragik des vorliegenden Falls. So brach der Kläger laut Medienberichten mit 16 Jahren die Schule ab. Wäre es nicht zum Missbrauch gekommen, hätte er das Gymnasium fertig gemacht, ein technisches Studium begonnen und in der Folge "ein normales Leben mit Job und Familie" gehabt, zitierte die Austria Presse Agentur (APA) aus der Klage, derzufolge der Mann schließlich ein "Vagabundendasein" führte.
Gegen den beschuldigten Pater wurden bereits in den Jahren 1982 und 2009 Vorwürfe von anderen ehemaligen Internatsschülern erhoben. Bei einer Einvernahme habe er ein Geständnis abgelegt. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden 2009 allerdings wegen Verjährung eingestellt. Der heute etwa 75-jährige beschuldigte Pater ist suspendiert und lebt heute nicht mehr im Kloster Mehrerau.