Im Streit um die Pflege ortet die Caritas vier verbliebene "Großbaustellen": die Frage der Finanzierung, die Frage der Entlastung pflegender Angehöriger, verbliebene Versorgungslücken und eine desolate Datenlage
![]()
|
Zu den "Großbaustellen" zählt die Caritas die Frage der ausreichenden Finanzierung des Pflegesystems, die Frage nach Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige, die weiterhin bestehenden Versorgungslücken insbesondere bei den mobilen Pflegediensten sowie die desolate Datenlage rund um das Thema Pflege. Diese mache einen Vergleich der bundesländerspezifischen Unterschiede nahezu unmöglich und hemme damit auch gezielte Verbesserungen.
![]() | Caritas-Präsident Franz Küberl
|
Caritas fordert Pflegelastenausgleichsfonds
Im Blick auf die Finanzierbarkeit regte Caritas-Präsident Küberl erneut die Einrichtung eines Pflegelastenausgleichsfonds an. Dieser müsse sowohl aus Mitteln der Krankenversicherung, aus Länderbeiträgen, bestehenden Steuern sowie einer noch zu schaffenden "Vermögensertragssteuer" gespeist werden; reine Privatisierungserlöse würden zur finanziellen Absicherung nicht ausreichen. Mit dem Vorschlag einer "Vermögensertragssteuer" wolle die Caritas zugleich auf das Ungleichgewicht zwischen der Besteuerung der Arbeitseinkommen und der vergleichweise geringen Besteuerung von Vermögenserträgen hinweisen, so Küberl. Eine "Vermögensertragssteuer" könne hier einen "neuen Zugang zu einer wichtigen Frage der sozialen Gerechtigkeit" bieten.
|
Notwendig sei darüber hinaus eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes. Seit der Einführung des Pflegegeldes 1993 habe sich die öffentliche Hand durch fehlende Wertsicherung rund drei Milliarden Euro erspart. Küberl: "Die nächste Regierung steht hier in der Pflicht, einen Stufenplan zu entwickeln, wie sie diesen Wertverlust ausgleichen wird."
Desolate Datenlage
Um die derzeit "desolate Datenlage" im Bereich der Pflege abzuwenden, forderte Küberl die Erstellung eines jährlichen "Pflegeberichts". Nur so lasse sich "Licht in den heimischen Pflegedschungel" bringen und das "Kompetenz-Wirrwarr" zwischen Bund und Ländern bereinigen, so Küberl. Derzeit sei weder bekannt, wie viel in Österreich für die Pflege ausgegeben wird, noch, wo und wie die Pflege stattfindet. Ebenso fehlen laut Küberl Daten über das benötigte Personal. Wichtig sei jedoch laut Küberl, dass dieser Bericht nicht von einer Hilfsorganisation oder einer NGO, sondern in offiziellem Auftrag des Sozialministeriums oder des Parlaments erstellt wird. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Ergebnisse des Berichts entsprechend ernst genommen und gewürdigt würden, sagte der Caritas-Präsident.
![]() | Caritas-Präsident Franz Küberl
|
Landau: Pflegende Angehörige entlasten
Eine wichtige Stütze des Pflegesystems stellen weiterhin die Angehörigen dar. Zwischen 75 und 80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden derzeit von Angehörigen betreut und gepflegt. Hier bedürfe es deutlicherer Zeichen der Anerkennung für die erbrachte Leistung sowie konkreter Entlastungsangebote, forderte der Wiener Caritas-Chef Michael Landau. Derzeit bestehe eine deutliche "Lücke" zwischen den Angeboten einer 24-Stunden-Betreuung auf der einen Seite sowie einer mobilen Hauskrankenpflege auf der anderen Seite. Notwendig wäre laut Landau eine Flexibilisierung der Betreuungsangebote von der Tagespflege über die stundenweise Betreuung bis hin zur Angehörigenberatung.
Hospiz: Aufnahme in Sozialversicherungsgesetze
Weiters sei das Thema Hospiz in der bisherigen Pflegedebatte "deutlich zu kurz gekommen", bemängelte Landau. Gerade der Umgang mit Sterbenden und Todkranken stelle ein "Spiegelbild unseres Umgangs mit dem Leben" dar. Zwar gebe es seit der Parlamentarischen Enquete im Jahr 2001 einen "breiten politischen Konsens" in Österreich, der ein "deutliches 'Ja' zur Hospizarbeit und ein 'Nein' zur Euthanasie" darstelle, doch sei dieser Konsens bislang noch nicht in die Praxis umgesetzt worden.
![]() | Caritas-Direktor Michael Landau
|
Zugleich erneuerte die Caritas ihre Forderung nach einer professionellen palliativen Versorgung von Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder bereits fortgeschrittenen Erkrankung leiden. Konkret könne dies in Form einer Aufnahme in das Allgemeinde Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder in der Sozialversicherungsgesetze der anderen Berufsgruppen (SVGs) erfolgen, so Landau.
Neben dem stationären Bereich ist laut Landau darüber hinaus auch ein zügiger Ausbau und eine bessere Finanzierung der mobilen Hospiz- und Palliativteams notwendig. Im Blick auf die Familienhospizkarenz dränge die Caritas auf die Festschreibung eines rechtlichen Anspruchs auf ein Karenzgeld zur existenziellen Absicherung der Pflegenden.










