Vatikanstadt (KAP) Das in Kürze erwartete Vatikandokument zur kirchlichen Strafverfolgung vor allem bei Missbrauch enthält offenbar auch einen Abschnitt über die versuchte Weihe von Priesterinnen. Nach "Kathpress"-Informationen klärt das päpstliche Schreiben, dass für die Ermittlung in derartigen Fällen unmittelbar die römische Glaubenskongregation zuständig ist. Diese Kompetenz war der Glaubensbehörde bereits am 19. Dezember 2007 zugewiesen worden. Vatikanischen Quellen zufolge wird der damals nur intern verbreitete Vermerk jetzt in einen offiziellen Erlass eingebunden, dessen Wortlaut allerdings noch nicht bekannt ist. Er soll das "Motu proprio" von 2001 "Sacramentorum sanctitatis tutela" aktualisieren, das die Vorgehensweise bei schweren kirchenrechtlichen Vergehen vorschreibt. Zuerst war bekanntgeworden, dass das Dokument die innerkirchlichen Strafnormen für sexuellen Missbrauch präzisieren soll. Dabei geht es offenbar um eine Beschleunigung der Verfahren. Dem Vernehmen nach benennt das Schreiben auch den Erwerb, das Abspeichern und die Verbreitung von kinderpornographischem Material als Straftat für katholische Kleriker. Im Blick auf die versuchte Weihe von Frauen zu Klerikerämtern werde es keine schärferen Strafen geben, hieß es. Bereits jetzt ziehen sich die beteiligten Personen automatisch die Beugestrafe der Exkommunikation zu, deren Aufhebung dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist. Klerikern droht zusätzlich die Entlassung aus dem geistlichen Stand. Die Zuständigkeit für derartige Falle wurde 2007 der Glaubenskongregation zugewiesen, nachdem es 2006 in Deutschland und den USA zu mehreren "Priesterinnenweihen" gekommen war.






