"Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" im April
Die Bundesministerin für Inneres hat dem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit der Bezeichnung "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" stattgegeben. Das hat das Ministerium am Montagabend bekanntgegeben. Der Eintragungszeitraum ist auf den Zeitraum vom 15. bis 22. April 2013 festgelegt worden; Stichtag ist der 11. März 2013. Gegenüber "Kathpress" verwies der Pressebeauftragte der Bischofskonferenz, Paul Wuthe, in einer ersten Reaktion auf die "einseitigen Behauptungen und überzogenen Forderungen des Volksbegehrens". Der Umstand, dass sich deren Betreiber "in fast zwei Jahren sehr schwer getan haben, um überhaupt die nötigen Unterstützungserklärungen zu erhalten", würde zeigen, dass das Volksbegehren insgesamt einen "sehr schwachen Rückhalt in der Bevölkerung hat".
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Start für die Sammlung der Unterstützungserklärungen war der 15. März 2011, damals zeitgleich mit dem Bildungsvolksbegehren. Um die nötigen Unterschriften zu erlangen, mussten die Betreiber die gesetzlich zulässige Frist bis zum definitiven Limit Ende 2012 ausnutzen. Eingebracht wurde der Antrag schließlich am 31. Dezember 2012, indem die Betreiber - unter ihnen Prof. Heinz Oberhummer, Obmann der Initiative "Religion ist Privatsache", deren Sprecher Niko Alm sowie Sepp Rothwangl von der "Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt" - die gesammelten 8.637 Unterstützungserklärungen dem Innenministerium übergaben. Die zwischenzeitlich erfolgte Überprüfung durch das Ministerium hat eine Anzahl von 8.567 gültigen Unterstützungserklärungen ergeben. Somit wurde die gesetzlich erforderliche Mindestanzahl von 8.032 erreicht.
Konkret tritt das angestrebte Volksbegehren "für die Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes zur Abschaffung kirchlicher Privilegien, eine klare Trennung von Staat und Kirche und die Streichung gigantischer Subventionen an die Kirche" ein, wie es in der offiziellen Beschreibung heißt. Weiters fordert das Volksbegehren ein "Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen".
Das Innenministerium hat zudem mitgeteilt, dass der Zeitraum für das Volksbegehren "mit Blick auf eine gebotene Verwaltungsökonomie" zeitgleich mit dem bereits bewilligten "Volksbegehren Demokratie Jetzt!" festgelegt wurde.
Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens im Parlament behandelt werden muss, sind 100.000 gültige Eintragungen erforderlich, wobei die Zahl der vorgelegten gültigen Unterstützungserklärungen auf diese Eintragungen angerechnet wird. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Quelle: Kathpress