Graz: Domkapitel wählt Diözesanadministrator
Nachdem Papst Franzsikus am Mittwoch den Rücktritt von Bischof Egon Kapellari angenommen hat, leitet vorübergehend das Domkapitel die Diözese. Innerhalb von acht Tagen muss es einen Diözesanadministrator wählen, der dann die Diözese bis zur Bestellung eines neuen Bischofs leitet. Der Administrator hat Rechte und Pflichten, die denen eines Diözesanbischofs ähnlich sind. Allerdings darf er während dieser Zeit der Sedisvakanz keine weitreichenden Verfügungen treffen bzw. Veränderungen schaffen, die die Rechte bzw. Gestaltungsfreiheit des zukünftigen Bischofs einschränken würden. Das Amt des Diözesanadministrators endet mit dem Amtsantritt des neuen Bischofs.
Zum Diözesanadministrator gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden wahlberechtigten Domkapitulare erhalten hat. Hat nach zwei Wahlgängen niemand die absolute Mehrheit erhalten, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den größeren Stimmenanteilen statt. Gibt es nach dem dritten Wahlgang Stimmengleichheit, ist der gewählt, der dem Lebensalter nach der ältere ist.
Zum Diözesanadministrator kann laut Kirchenrecht gewählt und bestellt werden, wer Priester ist, das 35. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht als zukünftiger Bischof präsentiert wurde. Außerdem soll er sich durch "Wissen und Klugheit" auszeichnen, wie es das Kirchenrecht formuliert.
In Österreich gab es zuletzt einen ähnlichen Vorgang in der Diözese Feldkirch, nachdem im November 2011 Papst Benedikt XVI. das Rücktrittsgesuch von Bischof Elmar Fischer angenommen hatte. In der Folge wählte das Feldkircher Domkapitel den damaligen Generalvikar Benno Elbs zum Diözesanadministrator. Seine Ernennung zum Diözesanbischof erfolgte erst durch Papst Franziskus. Mit der Bischofsweihe am 30. Juni 2013 war schließlich die mehr als eineinhalbjährige Sedisvakanz in der Diözese Feldkirch beendet.