"Würdiges Sterben darf keine Frage des Geldes sein"
Der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich darf nicht an Finanzierungs- und Kompetenzfragen scheitern. Das erklärte die Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich (KAÖ), Gerda Schaffelhofer, am Freitag zur Debatte des Abschlussberichtes der parlamentarischen Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens". Bestmögliche Betreuung der Menschen in ihrer letzten Lebensphase sei nicht nur ein Gebot der Nächstenliebe und der Respektierung der Menschenwürde, sondern auch der "beste Weg, das Nein in Österreich zu aktiver Sterbehilfe zu bewahren". Sie erwarte von den zuständigen Politikern, dass sie dafür auch die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen. "Alles andere wäre eine Missachtung des breiten Willens, der bei Enquete deutlich wurde", hob Schaffelhofer hervor.
Der Nationalrat hatte am Donnerstag die 51 Empfehlungen der Enquete-Kommission einhellig zur Kenntnis genommen, darunter die Forderung, 2016 und 2017 jeweils rund 18 Millionen Euro zusätzlich in den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zu investieren. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Sozialminister Rudolf Hundstorfer hatten zuvor geäußert, ihre Ressorts würden nicht über die nötigen finanziellen Mittel zu verfügen. In der Nationalratsdebatte wurde daran Kritik geübt. Mehrere Abgeordnete unterstrichen, dass Kompetenzfragen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kein Hindernis sein dürften und die Frage bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen und Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern zu lösen seien.
Schaffelhofer wies darauf hin, dass der österreichweite Bedarf an Hospiz- und Palliativversorgung erst zur Hälfte gedeckt ist. Zudem finanzieren sich heute viele Einrichtungen in erster Linie durch Spendengelder. "Das private und oft auch ehrenamtliche Engagement hier ist hoch zu schätzen und auch in Zukunft unbedingt nötig. Es entlässt aber die öffentliche Hand nicht aus ihrer Verpflichtung, hier entsprechend zu unterstützen. Würdiges Sterben darf keine Frage des Geldes sein."
Beihilfe zur Selbsttötung nie gerechtfertigt
Die KAÖ-Präsidentin bekräftigte zudem das entschiedene Nein zu einer Straffreistellung der Beihilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Umständen. Abgeordnete der SPÖ, der Grünen und der Neos hatten bei der Nationalratsdebatte am Donnerstag das geltende Verbot des assistierten Suizids in Österreich erneut in Frage gestellt. Von Seiten der ÖVP warnten Gesundheitssprecher Erwin Rasinger und Franz-Joseph Huainigg vor einem solchen Schritt, da mit einer solchen Straffreistellung betroffene Patienten unter Druck geraten können.
Schaffelhofer betont dazu, "wer die Selbstbestimmung unheilbar kranker und intensiv pflegebedürftiger Menschen schützen will, der darf gerade diese Tür nicht öffnen, auch nicht einen kleinen Spalt. Denn so wird es erst möglich, auf direkte oder subtile Weise Sterbenskranken zu signalisieren, dass sie den Mitmenschen und der Gesellschaft einen 'Dienst' erweisen würden, wenn sie 'freiwillig' vorzeitig aus dem Leben scheiden".
Auch wenn die gesetzlichen Regelungen so gefasst würden, dass nur unter ganz bestimmten Umständen Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid gegeben und bezahlte Beihilfe untersagt wäre: "Die Erfahrung lehrt, dass solche Bestimmungen in der Praxis immer unscharf sind. Und die Erfahrung zeigt zudem, dass findige Geschäftemacher ganz schnell rechtliche Schlupfwinkel finden, um ihre Suizidbeihilfe-Dienste anbieten zu können. Als Vorwand dient dann immer die vorgebliche 'Selbstbestimmung' des Patienten. Ob die Entscheidung zu einem vorzeitigen Lebensende tatsächlich freiwillig war, lässt sich dann im Nachhinein meist nur schwer überprüfen."
Wenn Straffreiheit eingeführt wird, würden sich auch nahe Verwandte und Ärzte zunehmend dazu gedrängt sehen, Menschen bei ihrer Selbsttötung helfen zu müssen, auch wenn sie das mit ihrem Gewissen nicht oder nur schwer vereinbaren können, gab Schaffelhofer weiter zu bedenken. Sie erinnerte weiter an die Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer, dass es nicht zu den Aufgaben eines Arztes gehört, den Tod herbeizuführen.