Neue Rahmenordnung
Ab Donnerstag, 10. Juni, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die wichtigste Erleichterung ist die Reduzierung des Mindestabstands von zwei auf einen Meter. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die FFP2-Maskenpflicht. Chorgesang ist ohne FFP2-Maske möglich, wenn der jetzt verkürzte Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.
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