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OPFERSCHUTZANWÄLTIN & OPFERSCHUTZKOMMISSION

 

Auf Ersuchen der Österreichischen Bischofskonferenz ist Waltraud Klasnic im April 2010 als Unabhängige Opferschutzanwältin tätig geworden. Die Opferschutzanwaltschaft stützt sich bei ihren Aktivitäten auf die Entscheidungen und Empfehlungen der Unabhängigen Opferschutzkommission.

 

Mit der im April 2010 eingerichteten Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft wurde ein pionierhafter Schritt gesetzt, der einerseits international Beachtung gefunden hat und andererseits vorbildhaft für die staatlichen Einrichtungen Österreichs wurde. In allen österreichischen Bundesländern wurden beginnend mit August 2010 nach dem Beispiel der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft und der Unabhängigen Opferschutzkommission und ihrem Modell für therapeutische und finanzielle Hilfeleistungen Initiativen für Betroffene in Landesheimen gesetzt. Im Frühjahr 2012 zog auch der Bund nach demselben Modell nach – freiwillige Hilfeleistungen ohne Rücksicht auf Verjährung. Mehrere Mitglieder der Kommission sind auch zur Mitwirkung bei den Landes- und Bundesinitiativen eingeladen worden und gestalten dort mit.

 

Nach über 15 Jahren hat Waltraud Klasnic mit 1.1.2026 ihre Aufgabe an Mag. Caroline List, Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz, Mitbegründerin des "Forums gegen sexuellen Missbrauch", übergeben. List war bereits seit 2010 Mitglied der Unabhängigen Opferschutzkommission. Waltraud Klasnic wurde nach ihrem Ausscheiden zur Ehrenvorsitzenden der Kommission ernannt.

Mag. Caroline List

Mag. Caroline List,

Unabhängige

Opferschutzanwältin

 

» Kontakt:
Unabhängige
Opferschutzkommission
Bösendorferstraße 4/3/18
1010 Wien
Tel.: +43 (0)664 / 980 78 17

E-Mail: office@opfer-schutz.at


 

Unabhängig und ehrenamtlich

 

Die Unabhängige Opferschutzanwältin und die Unabhängige Opferschutzkommission arbeiten ehrenamtlich.

 

Die Mitglieder der Unabhängigen Opferschutzkommission (Funktionsperiode 2026-2030) sind:

 

 Mag. Caroline List (Vorsitz)

 

 Univ.-Prof. Dr. Reinhard Haller, Psychiater und Neurologe

 

 Mag. Ulla Konrad, Klinische Psychologin, Vorstand der Concordia Privatstiftung

 

 Mag. Eva Marek, Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs

 

 Prof. Prim. Dr. Friedrich Rous, Psychiater und Arztlicher Direktor der Barmherzigen Brüder, Kainbach

 

 Dr. Kurt Scholz, langjähriger Präsident des Wiener Stadtschulrates und ehemaliger Kuratoriumsvorsitzender des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

 Mag. Bettina Schrittwieser, Direktor Stellvertreterin und Bereichsleiterin Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Steiermark

 

Für Koordination und Kommunikation ist Prof. Herwig Hösele zuständig.

 

 

Aufgaben

 

Die wichtigsten Aufgaben der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft sind:

 

• Vorschläge für individuelle Maßnahmen wie insbesondere Beratung, Mediation, Therapie und finanzielle Hilfe

• generelle Empfehlungen und Vorschläge, vor allem Bewusstseinsbildung und Prävention
• Gespräche

• rechtliche und psychologische Beratung

• Dokumentation

• Öffentlichkeitsarbeit

• Koordination mit zivilgesellschaftlichen, kirchlichen und staatlichen Stellen

 

Durch die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft und -kommission wird sichergestellt, dass finanzielle und therapeutische Hilfestellungen österreichweit einheitlich gewährt werden.

 

Seitens der Österreichischen Bischofskonferenz wurden die absolute Unabhängigkeit der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft und die volle Kooperation aller Stellen der katholischen Kirche in Österreich zugesichert – insbesondere was notwendige Informationen und die Umsetzung der Empfehlungen betrifft.

 

Die bestmögliche Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen zivilgesellschaftlichen, staatlichen und kirchlichen Stellen ist für die Opferschutzanwaltschaft ein besonderes Anliegen. Ziel ist eine ehrliche, sensible und gründliche Aufarbeitung und insbesondere eine präventive Wirkung. Vor allem geht es um die Menschenwürde, um Offenheit und Wahrhaftigkeit.

 

 

Arbeitsweise

 

Die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft arbeitet mit den zuständigen kirchlichen Stellen (diözesane Ombudsstelle, diözesane Kommission, Ordinarius) zusammen. Während in der Anlaufphase seitens der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft auch direkt Betroffenen- Meldungen aufgenommen wurden, erfolgen diese seit 1. Juni 2011 über die diözesanen Ombudsstellen.

 

Erhärtet sich der Verdacht, so informiert die diözesane Ombudsstelle die diözesane Kommission und damit den Ordinarius über die Erkenntnisse der Prüfung, damit die erforderlichen kirchlichen Maßnahmen – einschließlich einer Entscheidung über finanzielle Hilfe für das Opfer – getroffen werden.

 

Wird von der Diözesankommission eine finanzielle Hilfe für das Opfer empfohlen, ist eine Stellungnahme des zuständigen Ordinarius einzuholen. In der Folge leitet die diözesane Kommission in Absprache mit dem Diözesanbischof den Sachverhalt gemeinsam mit den Stellungnahmen der Ombudsstelle, der diözesanen Kommission und des zuständigen Ordinarius an die Unabhängige Opferschutzkommission zur Entscheidung über die Höhe der finanziellen Hilfe weiter.

 

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle erhärteten Verdachtsfälle, in denen das mutmaßliche Opfer finanzielle Hilfe will, der Unabhängigen Opferschutzkommission vorgelegt werden. Personen, die eine therapeutische Unterstützung und Begleitung brauchen, benötigen diese in der Nähe ihres Wohnortes. Dies wird von den diözesanen Ombudsstellen angeboten.

 

Um die erforderliche therapeutische Unterstützung möglichst rasch anbieten zu können, werden entlastende und stützende Gespräche von den Mitarbeitern der diözesanen Ombudsstellen sofort geleistet.

 

Die Zusage der Kostenübernahme für eine Psychotherapie als akute Hilfeleistung wird von den diözesanen Ombudsstellen rasch und unbürokratisch getroffen. Üblicherweise erfolgt die Zusage für einen befristeten Zeitraum, der je nach dem individuellen Bedarf des Opfers auch mehrfach verlängert werden kann.

 

Die Ombudsstellen entscheiden über die Soforthilfe nach § 60 der Verfahrensordnung eigenständig. Für weitergehende Hilfen wird gemäß § 61 vorgegangen.

 

Wenn jemand eine Pauschalsumme für eine bereits früher durchgeführte Therapie wünscht und gleichzeitig "akut" keine Therapie braucht oder will, dann ist die Vorgangsweise wie bei der Zuerkennung finanzieller Hilfe (siehe oben) anzuwenden.

 

Finanzielle Hilfestellungen können ohne Rücksicht auf gerichtliche Verjährungsfristen gewährt werden.

 

Die Beschlüsse der Unabhängigen Opferschutzkommission bezüglich Maßnahmen, Therapien und finanzieller Hilfeleistungen für Opfer sind für alle Einrichtungen der katholischen Kirche in Österreich maßgeblich, insbesondere für die von der Österreichischen Bischofskonferenz eingerichtete überdiözesane "Stiftung Opferschutz".

 

(Letzte Aktualisierung: 5.2.2026)


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