
Todesstrafe: Schönborn betont "unverlierbare Würde" jedes Menschen
Scharfe Kritik an der Todesstrafe hat Kardinal Christoph Schönborn geäußert. "Kann es Menschen zustehen, sich zum Richter über Leben und Tod zu erheben? Wenn Gott jedem Menschen das Leben schenkt, können wir uns dann anmaßen, es als Strafe zu beenden?", hinterfragte der emeritierte Wiener Erzbischof am Freitag in seiner wöchentlichen Kolumne in der Tageszeitung "Heute". Im Vorfeld des am 10. Oktober begangenen "Welttags gegen die Todesstrafe" ging Schönborn auch auf den Fall der gescheiterten Hinrichtung der zum Tode durch Giftspritzen verurteilten Mörderin Christa Pike in den USA ein.
Die Todesstrafe werde immer noch in "nicht wenigen Ländern" angewendet, klagte der Kardinal. Zwar habe diese äußerste Form der Bestrafung über Jahrhunderte allgemein als berechtigt gegolten, und selbst im Christentum sei die Ansicht "Wer Blut vergießt, dessen Blut soll vergossen werden" weit verbreitet gewesen. Dennoch sei es gerade die Botschaft Jesu gewesen, die hier allmählich zu einem Wandel geführt habe, und es gelte: "Jeder Mensch hat eine unverlierbare Würde, selbst wenn er schwere Schuld auf sich geladen hat."
Was sich bei der gescheiterten Hinrichtung im US-Bundesstaat Tennessee abgespielt habe, sei "unfassbar grausam", so Schönborn. Er wies auf das damit verbundene "schreckliche Leid, körperlich und seelisch" hin sowie auf vom Berufungsgericht geäußerte Zweifel, ob die Strafe rechtmäßig sei. Die abschreckende Wirkung der Todesstrafe sei kaum belegt, betonte der Wiener Kardinal zudem, und zitierte Pike selbst: "Ich finde nicht, dass jemand mich töten sollte, um mir beizubringen, dass es falsch ist, jemanden zu töten."
Päpste gegen Todesstrafe
Die katholische Kirche lehnt die Todesstrafe heute grundsätzlich ab. Papst Franziskus (2013-2025) ließ im Jahr 2018 den Katechismus entsprechend ändern: Die Todesstrafe sei "unzulässig", weil sie die Unantastbarkeit und Würde des Menschen verletze. Zugleich betonte die Kirche ihren Einsatz für ihre weltweite Abschaffung.
Papst Leo XIV. bekräftigte diese Haltung im April 2026 in einer Videobotschaft und betonte, die Menschenwürde gehe auch durch schwere Straftaten nicht verloren. Der Schutz der Gesellschaft und die Anforderungen der Gerechtigkeit könnten ohne Todesstrafe gewährleistet werden.
Einsatz des Heiligen Stuhls bei der UNO
Die Forderung zur Abschaffung der Todesstrafe vertrat erst am Mittwoch der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen in New York. Vor dem Dritten Ausschuss der 81. Generalversammlung zu Menschenrechten unterstrich Erzbischof Christophe El-Kassis das Recht auf Leben als Grundlage aller Menschenrechte. Selbst bei schweren Straftaten müsse die staatliche Strafgewalt die Würde des Menschen achten und dürfe die Möglichkeit von Reue und Erneuerung nicht ausschließen, sagte El-Kassis laut "Vatican News".
Als weiteres Argument gegen die Todesstrafe nannte der Vatikandiplomat das Risiko von Justizirrtümern, die nach einer Hinrichtung nicht mehr korrigiert werden könnten. Die Tötung eines weiteren Menschen könne zudem den Verlust für Opfer und deren Angehörige nicht wiedergutmachen. "Die Aufgabe der Strafe ist nicht Vergeltung", sagte der Erzbischof. Sie müsse vielmehr dem Schutz des Gemeinwohls, der Wiederherstellung des sozialen Zusammenhalts und der Wiedereingliederung von Straftätern dienen.
Moratorium für Hinrichtungen
Staaten, die an der Todesstrafe festhalten, sollten nach Ansicht des Heiligen Stuhls unverzüglich ein Moratorium für Hinrichtungen beschließen und bestehende Todesurteile umwandeln, so El-Kassis. Zugleich seien faire Verfahren, angemessene Rechtsverteidigung sowie Investitionen in Resozialisierung und Wiedergutmachung notwendig.
Quelle: kathpress