Ombudsstellen
Laut der gültigen Rahmenordung der Österreichischen Bischofskonferenz gegen Missbrauch und Gewalt müssen alle kirchlichen Ombudsstellen durch unabhängige Fachleute besetzt sein, die ihre Tätigkeit weisungsfrei ausüben. In der Regel stehen in einer Ombudsstelle neben dem Leiter/der Leiterin weitere professionelle therapeuthische, juristische und auf Wunsch auch seelsorgerische Kräfte zur Verfügung.
Wer Hilfe, einen Ansprechpartner oder rechtlichen Beistand in Fragen von Gewalt und sexuellem Missbrauch in der Kirche sucht, kann sich an eine der in allen österreichischen Diözesen eingerichteten Ombudsstellen wenden. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder postalisch möglich. Selbstverständlich ist dieses Angebot für die Betroffenen kostenlos.
Zusätzlich zu den Ombudsstellen hat die Bischofskonferenz im Zuge der Missbrauchskrise eine unabhängige Opferschutzanwaltschaft und der Leitung von Waltraud Klasnic eingerichtet. Die Opferschutzanwaltschaft agiert als zivilgesellschaftliche Einrichtung gänzlich autonom und weisungsfrei. Ihre Aufgabe ist es, allen Opfern von Missbrauch und Gewalt in Kirche und Gesellschaft in Österreich seriös, sensibel und wirksam zu helfen - durch Aufklärung, Therapiekosten-Übernahme und Entschädigungszahlungen.
Ab sofort ist die Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" auch in folgenden Sprachen verfügbar: