Foto von Sharon McCutcheon von Pexels
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Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention beschlossen.
Dieses menschenrechtliche Dokument wurde von Österreich 1992 unterzeichnet und sichert Kindern eigenständige Rechte zu, wie etwa das Recht auf Schutz vor Gewalt oder das Recht auf Bildung.
Diese Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien:
Das Recht auf Gleichbehandlung
Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
Das Wohl des Kindes hat Vorrang
Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.
Das Recht auf Leben und Entwicklung
Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern.
Achtung vor der Meinung des Kindes
Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden.