Der Papst ist als Nachfolger des Apostels Petrus und Bischof von Rom das geistliche Oberhaupt der katholischen Kirche. Gemeinsam mit dem Bischofskollegium (Konzil) hat er die hächste Autorität in der Kirche. Als Haupt des Bischoffskollegiums "verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann." (vgl. Canon 331 des Kirchengesetzbuches CIC). Aufgrund dieser geistlichen Stellung ist der Papst als Inhaber des Stuhles Petri auch nach Internationalem Recht ein anerkanntes souveränes Völkerrechtssubjekt ("Heiliger Stuhl").
Der Papst ist zugleich auch "Souverän des Staates der Vatikanstadt" (Stato della Citta del Vaticano, kurz SCV). Der kaum 0,44 Quadratkilometer große, im Nordwesten Roms gelegene Staat zählt nur knapp über 500 Staatsangehörige, aber tausende Mitarbeiter, die das Herz der Katholischen Weltkirche am Schlagen halten.
Gegründet wurde der heutige Vatikanstaat 1929 mit den Lateran-Verträgen zwischen dem italienischen Staat und dem Heiligen Stuhl. Er dient dem weltweit als Völkerrechtssubjekt anerkannten Leitungsorgan der katholischen Kirche, dem "Heiligen Stuhl", als territoriale Basis und garantiert dessen Unabhängigkeit.
Nördlich des Petersplatzes befindet sich der Apostolische Palast mit Audienzräumen, Kurienbüros und der Privatwohnung des Papstes. Neben dem Gelände rund um den Petersdom gehören noch einige exterritoriale Besitzungen in und außerhalb Roms zum Vatikan - darunter die großen Basiliken wie die Lateran-Basilika oder Santa Maria Maggiore, die Kuriengebäude, das Papst-Refugium in Castel Gandolfo, die Sternwarte, der Sitz von "Radio Vatikan" sowie dessen Sendeanlagen in Santa Maria di Galeria.
Auf dem vatikanischen Staatsgelände befinden sich weitere Verwaltungsgebäude, die Vatikanischen Museen, die Vatikanische Bibliothek, das Geheimarchiv, die Redaktion und Druckerei des "Osservatore Romano", der Vatikanverlag "Libreria Editrice Vaticana", eine Apotheke, das Postamt, ein Bahnhof, der Circolo S. Pietro (Bund des Hl. Petrus), ein Frauenkloster und das Gästehaus "Santa Marta", in dem die Kardinäle während des Konklaves wohnen.
Der kaum 0,44 Quadratkilometer große, im Nordwesten Roms gelegene Staat zählt nur knapp über 500 Staatsangehörige, aber tausende Mitarbeiter, die das Herz der Katholischen Weltkirche am Schlagen halten.
Die Kurie ist die zentrale Verwaltungsbehörde der katholischen Kirche und agiert im Namen des Papstes und mit seiner Vollmacht. Sie gliedert sich in das Staatssekretariat, neun Kongregationen, elf Päpstliche Räte, drei Gerichte und weitere Einrichtungen wie die Päpstlichen Akademien, Kommissionen, die vatikanischen Medien, die Archive und Bibliotheken. Angesichts von rund 1,2 Milliarden Katholiken weltweit nehmen sich die rund 2.700 Mitarbeiter der Kurie denkbar bescheiden aus.
Innerhalb der Kurie nimmt das Staatssekretariat eine Vorrangstellung ein. Es wird seit 2013 von Erzbischof Pietro Parolin geleitet. Der Kardinalstaatssekretär ist der engste Mitarbeiter des Papstes und der höchste Repräsentant der diplomatischen und politischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls.
Eine zentrale Position nimmt unter den Kongregationen die Glaubenskongregation ein. Sie ist die älteste unter ihnen und geht zurück auf die Inquisitionsbehörde, die durch Papst Paul III. (1542) eingesetzt wurde. Die Glaubenskongregation überprüft neue Lehrmeinungen und verurteilt Lehren, die ihrer Meinung nach den Prinzipien des Glaubens widersprechen. Sie prüft theologische Bücher auf ihre Rechtgläubigkeit, ist zuständig bei Vergehen gegen den Glauben und für die Verteidigung der Würde des Bußsakramentes.
Die drei Gerichtshöfe - Apostolische Signatur (Oberster Gerichtshof und höchstes Verwaltungsgericht), Rota Romana (unter anderem letzte Instanz für die meisten Fälle von Eheanullierung) und Apostolische Pönitentiarie (für Bußfragen) - sind Einrichtungen, durch die der Papst sein Amt als oberster Richter der Kirche ausübt. Zum Vatikanstaat gehört aber auch ein eigenes Militär. Die Schweizergarde ist die offizielle Armee des Vatikans und wurde von Papst Julius II. im Jahr 1506 ins Leben gerufen. Die Sollstärke der Schweizergarde beträgt 110 Mann, die die Zugänge zum Vatikan sowie dem Apostolischen Palast bewachen und für die persönliche Sicherheit des Papstes sorgen.
Quelle: katholisch.at | mit Material von katholisch.de
zuletzt bearbeitet am 21. Juni 2017