BEICHTE
Menschen machen Fehler. Viele davon lassen sich leicht wieder gut machen, bei anderen machen wir die Erfahrung, dass sie die Beziehung zu anderen Menschen und zu Gott (zer)stören. Doch die katholische Kirche ist davon überzeugt, dass Gottes Liebe größer ist als unser Versagen.
Im Sakrament der Beichte spricht der Priester dem schuldig gewordenen Menschen die Verzeihung von Gott zu und macht sie/ihn frei, sich mit Gott und seinen Mitmenschen zu versöhnen. Das Gespräch mit dem Priester kann hilfreich sein, die eigenen Fehler ins Wort zu bringen und gemeinsam mit dem Gegenüber nach alternativen Handlungsmöglichkeiten zu suchen. Deshalb kann es auch lohnend sein, regelmäßig zu ein und demselben Beichtvater zur Beichte und Aussprache zu gehen. Eine weitere Möglichkeit, die nicht unbedingt mit dem Sakrament der Beichte verbunden sein muss, ist die Aussprache und geistliche Begleitung durch eine/n geistlichen BegleiterIn.
Ich suche eine/n geistliche/n BegleiterIn |
Leben und Glauben geschieht in Gemeinschaft. Es kann Menschen hilfreich sein, Fragen und Herausforderungen entlang des Lebens- und Glaubensweges mit einem/r anderen ChristIn regelmäßig oder über einen bestimmten Zeitraum zu teilen. Geistliche Begleitung hilft, in der persönlichen Beziehung zu Gott zu wachsen und bietet Unterstützung auf dem Lebensweg. Alle Themen und Fragen, die damit zusammenhängen, können dabei zur Sprache kommen. Geistliche Begleitung ist nicht gleichzusetzen mit Glaubensunterweisung, Therapie und Supervision sowie nicht unbedingt ident mit dem Empfang des Sakraments der Beichte. |
Welche Sünden muss ich beichten? |
Alle Sünden, die einen belasten, dürfen bei der Beichte angesprochen werden. Eine Pflicht zur Beichte gibt es nach katholischer Ordnung aber nur für schwere Sünden. In der traditionellen katholischen Morallehre gilt eine Sünde (nur) dann als schwer, wenn sie
1. in einer wichtigen Sache gegen den Willen Gottes verstößt 2. bei klarer Erkenntnis erfolgt (der Täter weiß um die Schwere der Sünde) 3. mit voller Zustimmung geschieht.
Eine solche Sünde verletzt nicht nur die Liebe zu Gott in unserem Herzen, sondern zerstört sie. Darum wird sie auch "Todsünde" genannt. Katholische Gläubige, die sich einer solchen Sünde bewusst sind, sollen auf die heilige Kommunion verzichten, bis sie im Sakrament der Buße von dieser Schuld "losgesprochen" worden sind. |
Die Beichte als Sakrament findet ihre Grundlegung im Neuen Testament:
"Jesus sagte noch einmal zu ihnen: Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sprach zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert." (Joh 20,21-23)
Da Sünde immer gegen Mitmenschen, Geschöpfe oder sich selbst verstößt, ist Beichte niemals nur Privatsache, denn durch Gottes Liebe zu all seinen Geschöpfen, sündigt der Mensch gleichsam gegen Gott selbst. Darum hat Vergebung und Versöhnung auch immer primär mit Gott zu tun, da der Mensch dies allein nicht bewerkstelligen kann. Es liegt zwar in der Verantwortung des Menschen immer nach Wiedergutmachung zu streben, aber allein Gott kann auch jenes heilen, was außerhalb der Verfügungsgewalt des Menschen steht. Gott ist es, der alles zum Guten wenden kann, selbst das Böse. Genau das ist es, was wir im Sakrament der Buße feiern.
Was wir Menschen mit Gottes Hilfe tun können, lässt sich in fünf "b" zusammenfassen:
besinnen - bereuen - bekennen - büßen (hier: bemühen um Wiedergutmachung) – bessern.
Die Feier
Grundsätzlich ist jede/r KatholikIn dazu verpflichtet einmal jährlich seine/ihre schweren Sünden zu beichten (Can. 989 CIC). Entschließt man sich zur Beichte zu gehen, so betritt man den Beichtstuhl oder das Beichtzimmer und kann dann nach einem Segen des Priesters seine Sünden bekennen. Im Anschluss an das Bekenntnis gibt der Priester dem Pönitenten eine Aufgabe ("Buße"). Dies kann eine gute Tat sein oder aber auch ein Gebet. In akuten Notsituationen kann auch eine gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution erfolgen. Allerdings sollte ein Einzelbekenntnis – sofern möglich – so schnell als möglich nachgeholt werden.