DAS ZWEITE VATIKANISCHE KONZIL
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) war zweifellos das größte, wichtigste und einschneidendste kirchliche Ereignis des 20. Jahrhunderts. "Wir hielten die Zeit für reif", schrieb Papst Johannes XXIII. in seiner Konstitution "Humanae salutis" am 25. Dezember 1961, "der katholischen Kirche und der Menschheitsfamilie die Möglichkeit eines neuen Ökumenischen Konzils zu schenken".
Eröffnet wurde das Konzil schließlich am 11. Oktober 1962. Mit seinem "aggiornamento", also der Öffnung der Kirche hin zur Welt, leitete es umfangreiche Reformen der katholischen Kirche ein: etwa eine Liturgiereform (muttersprachliche Gottesdienste), die Anerkennung der Religionsfreiheit, die Forcierung des ökumenischen Dialogs sowie des Dialogs mit den nichtchristlichen Religionen.
Mit "Nostra aetate" in die Zielgerade
im Herbst 1965 ging dieses große Konzil in die Zielgerade: So stimmten etwa am 28. Oktober 1965 die rund 2.300 Konzilsväter mit großer Mehrheit für die Annahme von fünf Dokumenten, unter denen die Erklärung "Nostra aetate" über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen herausragt.
Zwei zentrale Anliegen beinhaltet "Nostra aetate": die Verurteilung des Antisemitismus, verbunden mit einem Schuldeingeständnis der Kirche als Mitverursacherin; und die Notwendigkeit, dass die Kirche niemals die Wurzeln ihres Glaubens im Judentum vergessen darf.
Es ist das erste offizielle Dokument der römisch-katholischen Kirche, in dem die anderen Religionen positiv anerkannt werden. Die Erklärung betont das Verbindende mit den anderen Religionen, ohne den eigenen Wahrheitsanspruch zu schmälern. Die Katholische Kirche, so heißt es, lehne nichts von dem ab, was in den Religionen "wahr und heilig" sei. Christen, Juden und Muslime werden ermuntert, gegenseitige Missverständnisse im Dialog auszuräumen - ein Anspruch, der 50 Jahre nach Beschlussfassung aktueller nicht sein kann.
Das Kapitel über das Judentum ist das umfangreichste der Erklärung. Mit einer klaren Absage an den traditionellen Antijudaismus beginnt eine umfassende Aussöhnung der Kirche mit dem Judentum. Zwei zentrale Anliegen beinhaltet "Nostra aetate": erstens die Verurteilung des Antisemitismus, verbunden mit einem Schuldeingeständnis der Kirche als Mitverursacherin; zweitens die Notwendigkeit, dass die Kirche niemals die Wurzeln ihres Glaubens im Judentum vergessen darf.
Wichtige Impulse aus Österreich
Das Konzil war die bisher letzte Versammlung, bei der alle katholischen Bischöfe gemeinsame Beschlüsse fassten. Die Konzilsväter, unter ihnen auch zahlreiche österreichische Diözesanbischöfe mit Kardinal Franz König und dem Salzburger Erzbischof Andreas Rohracher an der Spitze, saßen auf im Petersdom aufgestellten Tribünen und diskutierten auf Latein. In den vier Sitzungsperioden erarbeiteten die Konzilsväter 16 Dokumente: vier Konstitutionen, neun Dekrete und drei Erklärungen. Schlüsseldokumente sind dabei die Konstitutionen.
Zentrale Dokumente - quergelesen
"Lumen gentium" |
Die dogmatische Konstitution "Lumen gentium" (1964) legt das neue Selbstverständnis der Kirche dar. Sie definiert Kirche als die Gemeinschaft der Gläubigen, als "Volk Gottes" auf dem Weg durch die Zeit. In dieser ständig zu reformierenden Kirche wird das "gemeinsame Priestertum" aller Gläubigen betont, das bei Priestern und Laien in unterschiedlichen Formen verwirklicht wird. Das Bischofskollegium wird aufgewertet. Es leitet, wie eine ergänzende Erklärung von Papst Paul VI. feststellt, die Kirche "mit und unter Petrus". |
"Sacrosanctum Concilium" |
Aus der Konstitution "Sacrosanctum Concilium" (1963) über die Liturgie erwuchs die 1970 umgesetzte Erneuerung des Gottesdienstes und der Sakramente sowie die Einführung der Volkssprache. Die Gläubigen sollen als Gemeinde aktiv ins liturgische Geschehen einbezogen werden; die Zentrierung auf den Priester tritt zurück. Die Konzilsväter betonen den Wert der Bibelverkündigung und der Kirchenmusik im Gottesdienst. Das neue römische Messbuch von 1969/70 geht weiter und schafft die alte Tridentinische Messe, bei der die Priester das Messopfer mit dem Rücken zur Gemeinde feiern, ab. Zahlreiche Traditionen und Riten wie etwa die Kanzelpredigt oder die "Stillen Messen" werden abgeschafft. Insbesondere die im Fahrwasser dieser Konstitution durchgeführten Reform wurde von Konservativen und Traditionalisten scharf kritisiert und führte später zu Abspaltungen. |
Gaudium et spes |
Die Konstitution "Gaudium et spes" (1965) versucht eine umfassende Positionsbestimmung der "Kirche in der Welt von heute". Das Dokument vollzieht den Wandel von einer rein defensiven Haltung gegenüber der Moderne zu einem kritisch-konstruktiven Zugang. Ausgehend von der Würde der menschlichen Person thematisiert es Fragen wie Atheismus, Gerechtigkeit, Rüstung, Selbstverteidigung und Frieden und fordert die Verbindung von wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Fortschritt mit gelebter Solidarität. |
Dei verbum |
Die Konstitution "Dei Verbum" (1965) über die göttliche Offenbarung bahnt mit der Zulassung der historisch-kritischen Auslegung einem neuen wissenschaftlichen Umgang mit der Bibel den Weg. Das Dokument versucht, ein ausgewogenes Verhältnis von Heiliger Schrift, kirchlicher Tradition und kirchlichem Lehramt zu schaffen. Offenbarung wird als Selbstmitteilung Gottes in Worten und Taten verstanden. |
Nostra aetate |
Die Erklärung "Nostra aetate" (1965) klärt das Verhältnis der römischen Kirche zu den nichtchristlichen Religionen. Mit einer klaren Absage an den traditionellen Antijudaismus beginnt eine Aussöhnung der Kirche mit dem Judentum. Das Dokument betont das Verbindende mit den anderen Religionen, ohne den eigenen Wahrheitsanspruch zu schmälern. Die katholische Kirche, so heißt es, lehne nichts von dem ab, was in den Religionen "wahr und heilig" sei. Christen, Juden und Muslime werden ermuntert, gegenseitig Missverständnisse im Dialog auszuräumen. |
"Unitatis redintegratio" |
Das Dekret "Unitatis redintegratio" (1964) gilt als Meilenstein der ökumenischen Dialogbereitschaft der römischen Kirche. In einer gemeinsamen Erklärung am vorletzten Tag des Konzils heben Papst Paul VI. und der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel, Athenagoras, die 1054 von ihren Vorgängern sanktionierte gegenseitige Exkommunikation auf. Das Dekret begründet den Dialog mit den christlichen Konfessionen mit dem Ziel der Einheit der Kirche. |
Dignitatis humanae |
Die Erklärung "Dignitatis humanae" (1965) über die Religionsfreiheit verweist auf die unverbrüchliche Menschenwürde jedes Einzelnen und spricht allen Menschen das bürgerliche Recht zu, ihre Religion frei nach dem eigenen Gewissen zu wählen. Gleichwohl betont das Konzil die Überzeugung, dass die "einzig wahre Religion" verwirklicht sei "in der katholischen, apostolischen Kirche". |
Christus Dominus |
Im Dekret "Christus Dominus" (1965) über das bischöfliche Hirtenamt in der Kirche stärkt das Konzil die Lehr- und Leitungsfunktion des Bischofs in seiner Diözese gegenüber der römischen Kirchenzentrale und dem aufkommenden Instrument der nationalen Bischofskonferenzen. Die Betonung der bischöflichen Kollegialität schafft ein Gegengewicht zur Definition des päpstlichen Primats beim Ersten Vatikanum (1870/71). Zugleich wertet das Konzil in dem Dokument die Stellung der Laien gegenüber den Priestern und Bischöfen auf. |
Die österreichischen Konzilsteilnehmer konnten wichtige Impulse für die größte Bischofsversammlung aller Zeiten einbringen. Historisch unbestritten ist die wichtige Rolle von Kardinal Franz König beispielsweise beim Entstehen der Konzilserklärung "Nostra Aetate" über das Verhältnis der Katholischen Kirche zum Judentum und zu den nichtchristlichen Religionen. Kardinal Königs Kompetenz wurde dadurch gewürdigt, dass er Mitglied der Konzilskommission für die Glaubens- und Sittenlehre war. Aber auch andere Bischöfe aus Österreich waren Mitglieder von Konzilskommissionen: Bischof Franz in der Kommission für die Liturgie und Bischof Stefan Laszlo in der Kommission für das Laienapostolat und die Massenkommunikationsmittel.
An der Spitze des österreichischen Episkopats, das am Konzil teilnahm, stand der Wiener Erzbischof Kardinal Franz König (Wien). Weitere bischöfliche Konzilsteilnehmer waren Andreas Rohracher (Salzburg), Josef Köstner (Gurk), Franz Zauner (Linz), Josef Schoiswohl (Graz-Seckau), Stephan Laszlo (Eisenstadt), Franz Zak (St. Pölten), Paulus Rusch (Innsbruck) sowie die Weihbischöfe Leo Pietsch (Graz-Seckau), Bruno Wechner (Feldkirch), Jakob Weinbacher (Wien) und Franz Jachym (Wien). Daneben wurden folgende vier Österreicher zu Sachverständigen des Konzils berufen: Der Geistliche Assistent der Katholischen Aktion Österreichs, Kanonikus Ferdinand Klostermann (Linz), der Generalprokurator der Augustinerchorherren in Rom, Abt Karl Egger, sowie die Innsbrucker Theologieprofessoren P. Karl Rahner und P. Josef Jungmann.