FIRMUNG
Mit dem Empfang des Sakraments der Firmung ist die Initiation vollständig: der Mensch ist ganz in die Gemeinschaft mit Jesus Christus in der katholischen Kirche aufgenommen.
Für viele Menschen, die bereits als Kleinkind getauft wurden und im Volksschulalter die Erstkummunion gefeiert habe, ist die Firmung die erste reife, persönliche Entscheidung für ein christliches Leben. Deshalb spricht man beim Sakrament der Firmung auch vom "Erwachsenwerden im Glauben".
In den orthodoxen Kirchen wird die Firmung unmittelbar nach der Taufe, also noch vor der Eucharistie, gespendet. Die Firmung direkt nach der Taufe ist in der katholischen Kirche lediglich bei erwachsenen Täuflingen üblich nach dem Vorbild der Urkirche, in der die Erwachsenentaufe zum Usus gehörte. Gläubige, die als Säuglinge getauft wurden, empfangen die Firmung bei "Erreichen des Vernunftgebrauchs". Sie wird durch einen Bischof als Nachfolger der Apostel, der den Heiligen Geist herabruft, gespendet. Das Vorbild für die Feier der Firmung findet sich im Neuen Testament:
Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den Heiligen Geist. (Apg 8,14-17)
In Österreich können Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr das Sakrament der Firmung empfangen. Die Dauer der Vorbereitungszeit ist von Pfarre zu Pfarre verschieden und beginnt meist im Herbst. Die Firmung wird in der Regel zwischen Ostern und Pfingsten des darauffolgenden Jahres gespendet. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zur Pfarrkanzlei Ihrer Heimatpfarre auf, um die konkrete Vorgehensweise vor Ort zu erfragen und sich anzumelden.
Erwachsene, die sich firmen lassen wollen, wenden sich bitte an einen katholischen Seelsorger. In der Regel wird das der Pfarrer ihrer Heimatgemeinde sein, es können aber auch ein Diakon oder andere pastorale MitarbeiterInnen Ihres Vertrauens sein. Die SeelsorgerInnen werden Sie auf Ihrem Weg der Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung begleiten bzw. Sie an eine Vorbereitungsgruppe verweisen.
Die Feier
Üblicherweise wird die Firmung von einem Bischof – als Nachfolger der Apostel – gespendet. Wo dies nicht möglich ist, kann die Firmung auch von einem Priester gespendet werden, allerdings bedarf es hierzu einer gesonderten Beauftragung durch den Diözesanbischof. In den Ostkirchen ist durch die Kopplung von Taufe und Firmung jeder Priester bevollmächtigt das Sakrament der Firmung zu spenden.
Die Firmung selbst wird in Regel im Rahmen einer Heiligen Messe gespendet. Nach einem Eröffnungsgeben und der Erneuerungen des Taufversprechens, breitet der Bischof – oder sein Vertreter – die Hände über die Firmlinge aus und betet für die Herabkunft des Heiligen Geistes und die Vermittlung der Gaben des Heiligen Geistes. Danach legt er jedem Firmling einzeln die rechte Hand auf und zeichnet mit Chrisam, einem geweihten Salböl, ein Kreuz auf dessen/deren Stirn. Dazu spricht er: "N., sei besiegelt mit der Gabe Gottes, dem Heiligen Geist." Während der Firmung steht der/der Firmpate/in hinter dem Firmling und legt ihm/ihr die rechte Hand auf die Schulter als Zeichen der Begleitung und des Beistandes im Übergang zum vollen Christsein.
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Glaube ist eine konkrete Erfahrung der Gemeinschaft mit Gott und den Menschen. Damit ein Mensch seinen persönlichen Glauben leben und wichtige Grundlagen dafür erlernen kann, braucht er/sie Vorbilder und WeggefährtInnen. Diese Rolle übernehmen Sie mit der Aufgabe als Tauf- bzw. FirmpatIn: Sie werden Ihrem Patenkind zum Vorbild im Glauben und zu einer/m WeggefährtIn in den konkreten Situationen des Lebens.
Um das Patenamt übernehmen zu können, ist es notwendig, dass Sie selbst aus dem Glauben an Jesus Christus leben und in der Gemeinschaft der Kirche stehen:
Voraussetzungen sind, dass Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, selbst katholisch sind und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert, das heißt getauft, gefirmt und falls verheiratet auch kirchlich verheiratet sind. Sie sollen aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des Ihnen anvertrauten Menschen mitwirken und können daher nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen) sein. Wo es möglich ist, erscheint es außerdem sinnvoll, dass der/die TaufpatIn ebenfalls die Rolle der/des FirmpatIn übernimmt. |