Kirchenrechtler Lederhilger: Recht hilft gegen Willkür
Der Linzer Generalvikar Severin Lederhilger (64) emeritiert als Professor für Kirchenrecht an der Katholischen Privat-Universität Linz. Im Bilanz-Interview für die aktuelle Ausgabe der Kirchenzeitung der Diözese Linz (Donnerstag) unterstrich er die Bedeutung des Rechts in der Kirche. Jede Gemeinschaft benötige Regeln des Zusammenlebens. Es müsse klar sein, "wie Abläufe aussehen und wer wofür zuständig ist". Dies zeige, "wie das Kirchenrecht im Dienst der Seelsorge steht", so Lederhilger: "Die Gläubigen müssen wissen, an wen sie sich wofür wenden können, die Amtsträger müssen ihre Aufgaben kennen. Ein wichtiges Thema ist die Einbeziehung in Entscheidungsabläufe, die als Rechte und Pflichten formuliert sind. Letztlich soll das Recht verhindern, dass jemand der Willkür ausgeliefert ist."
Zu den kirchenrechtlichen Entwicklungen rund um das Thema Missbrauch sagte Lederhilger: "Ich denke, wir haben innerkirchlich einen guten Status erreicht. Missbrauchsdelikte gelten nicht mehr als Dienstverletzungen, sondern sind mit Blick auf die Opfer Delikte gegen Leben, Würde und Freiheit von Menschen."
Die Regeln enthielten Handlungspflichten für alle Verantwortungsträger, deren Einhaltung bei sonstiger Strafe eingefordert wird. Die amtliche Verschwiegenheit sei aufgehoben worden, was für die verpflichtende Meldung an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden wichtig sei. Diese seien schließlich auch jene Instanz, um solche Taten strafrechtlich zu ahnden. Das Kirchenrecht habe dann die innerkirchlichen Folgen festzulegen.
Seit 1993 war Lederhilger Professor für Kirchenrecht an der KU Linz. Im Interview erinnerte sich an die Zeit rund um seine Diakonweihe Mitte der 1980er Jahre zurück. Der damalige Linzer Bischof Maximilian Aichern habe einmal zu ihm gesagt: "Lehre uns das Evangelium und das Recht - aber in dieser Reihenfolge." Das habe er "bislang gern beherzigt", so Lederhilger.
Quelle: kathpress