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Diakonie kritisiert Diskriminierung bei Wohnungsvergaben
Menschen mit ausländischem Namen und Akzent werden bei der Wohnungssuche diskriminiert. Das hat eine aktuelle SORA-Studie im Auftrag der Gleichbehandlungsanwaltschaft aufgezeigt. Demnach laden Makler Testanrufer mit "fremd" klingenden Namen und Akzent in nur 38 Prozent der Fälle zu einer Wohnungs-Besichtigung ein, während der Testanrufer mit "österreichisch" klingenden Namen immer einen Besichtigungstermin bekommen. Diesen Umstand haben die evangelische Diakonie und die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei einem Pressegespräch am Mittwoch in Wien scharf kritisiert und die Immobilienbranche aufgefordert, dringend, rechtskonform zu handeln und sich zu diskriminierungsfreien Vergabestandards zu verpflichten.
Diskriminierung am Wohnungsmarkt mache es nicht nur schwer, eine Wohnung zu finden, sie dränge in äußerst prekäre und ausbeuterische Wohnverhältnisse, betonte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser: "Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund leben oft im absoluten Substandard und zahlen dafür Wucherpreise." Sie müssten für eine Wohnung, die zu klein, kalt und schimmlig ist, gleich viel oder mehr zahlen als Österreicherinnen und Österreicher für eine ordentliche Wohnung im Neubau oder im sanierten Altbau, kritisierte sie.
"Die geflüchteten Menschen, die zu uns in die Beratung kommen, erzählen fast alle von einem schwierigen Weg, bis sie überhaupt einmal mit einem Makler oder einer Vermieterin in Kontakt kommen", berichtete Florian Hobl, Leiter der Wohnberatungsstelle des Diakonie-Flüchtlingsdienstes in Wien. Außerdem müssten sie eine lange Liste an Nachfragen beantworten und diverse Nachweise erbringen, die bei Österreichern nicht in gleicher Weise nachgefragt werden, zeigte er sich überzeugt.
Familien habe es schwer
Wer bei der Wohnungssuche besonders oft auf der Strecke bleibe, seien Familien mit mehreren Kindern. "Ihnen wird ausgerichtet, die Wohnung sei zu klein für sie. Dabei ist der Standard, der bei Wohnungsgrößen angelegt wird, einfach viel zu hoch", so Hobl. Dass Kinder auch bis in ihre Jugendjahre hinein ein Zimmer teilen, sei aber auch für viele österreichische Familien immer noch normal.
"Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit auch beim Zugang zu Wohnraum", betonte Sandra Konstatzky von der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Das Studienergebnis sei alarmierend: "Die Immobilienbranche muss daher alles daransetzen, um künftig hohe Standards für eine diskriminierungsfreie Wohnungsvermittlung festzulegen", forderte sie.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft habe deswegen Empfehlungen an die Immobilienbranche formuliert, die sich auf EU-weite rechtliche Standards stützen. Zentral sei, sich bei der Wohnungsvergabe an eine vorab festgelegte Liste objektiver Reihungskriterien zu halten, betonen Gleichbehandlunganwaltschaft und Diakonie unisono. Das könnten etwa der Zeitpunkt der Anfrage sein oder die ausreichende Bonität von Interessenten.
Quelle: kathpress