NGO-Bündnis verteidigt EU-Entwaldungsverordnung gegen "Mythen"
Gegen politische "Stimmungsmache" rund um die beschlossene EU-Entwaldungsverordnung will ein breites NGO-Bündnis mit einem am Donnerstag veröffentlichten Faktencheck auftreten. Es werde weder überbordende Bürokratie geben, noch seien "plötzlichen Warnrufe" sinnvoll, so die Kritik der beteiligten Organisationen, darunter die Menschenrechtsorganisation Südwind, der Österreichische Biodiversitätsrat, die Dreikönigsaktion (DKA) sowie die Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission (KOO). Mit dem Faktencheck wolle man Klarheit schaffen und "die gängigsten zehn Mythen, die derzeit kursieren" widerlegen, hieß es in einer Aussendung.
Der Faktencheck stützt sich demnach hauptsächlich auf den Verordnungstext der EU und öffentlich zugängliche Dokumente der EU-Kommission. Kritik üben die Organisationen konkret an Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und der Landwirtschaftskammer, die die Verordnung torpedieren würden, so der Vorwurf. Die Warnungen vor der Entwaldungsverordnung "dienen wohl dazu, im Vorfeld der EU-Wahl eine bestimmte Stimmung zu generieren", kritisierte Südwind-Refrentin Maria Hammer.
Anders als kolportiert, wolle die Entwaldungsverordnung verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt gelangen, die mit Entwaldung, Waldschädigung sowie illegaler Vertreibung von lokaler Bevölkerung in Verbindung stehen. Das betrifft etwa Holz, Kakao und Soja.
"Die Entwaldungsverordnung ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Rechte der Kleinbäuerinnen und -bauern sowie der indigenen Bevölkerung, da sie vor illegaler Vertreibung und Entwaldung im globalen Süden schützt", fasste KOO-Leiterin Anja Appel die globale Bedeutung zusammen. Ähnlich Ingrid Pintaritsch von der Dreikönigsaktion, dem Hilfswerk der Katholischen Jungschar: "Der Zugang zu sauberem Wasser und Nahrung hängt für viele Projektpartner:innen im Globalen Süden vom Wald ab." Eine ambitionierte und fristgerechte Umsetzung der Verordnung würde dazu beitragen, die Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort nachhaltig zu sichern, so Pintaritsch.
Der finale Inhalt der von Österreich mitausverhandelten Entwaldungsverordnung sei seit rund einem Jahr bekannt, so die NGOs. Die einzige darin enthaltene wesentliche Neuerung für Waldbesitzende werde sein, dass Wälder und Ackerflächen als Ganzes einmalig mit GPS-Daten versehen werden müssen. Dies sei etwa durch "Google Maps" einfach umsetzbar. Die restlichen Bestimmungen würden bereits seit Einführung der Holzhandelsverordnung (EUTR) 2013 gelten.
Quelle: Kathpress