Erhält Kirche Millionen Steuermittel?
Die Initiatoren des "Volksbegehrens gegen Kirchen-Privilegien" behaupten: Der katholischen Kirche werden jährlich Millionenbeiträge aus Steuermitteln gezahlt - Stimmt das?
Als regelmäßige Zahlungen des Staates an Kirchen und Religionsgesellschaften gibt es allein die "Staatlichen Wiedergutmachungszahlungen". Derartige Zahlungen an die katholische Kirche wie auch an andere Religionsgemeinschaften beruhen auf Art. 26 des Österreichischen Staatsvertrages von 1955 und sind der Ausgleich für Schäden und Verluste durch die religionsfeindliche Verfolgung durch den Nationalsozialismus, etwa durch die Enteignung des Religionsfonds.
Andere Zahlungen der öffentlichen Hand an die Kirche und deren Leistungsträger finden auf Grundlage von Leistungsvereinbarungen statt und sind daher keine nebulosen "Subventionen". Da die Ordensspitäler und die Caritas-Einrichtungen zu den größten Leistungsträgern in sozial-karitativen Bereich zählen, fallen hier die größten staatlichen Zahlungen an. Gleichzeitig spart sich der Staat durch kirchliche Leistungsträger viel Geld. So ist im Durchschnitt ein Spitalsbett in einem kirchlichen Krankenhaus um rund 38.000,-- pro Jahr günstiger als bei einem staatlichen Träger. Die öffentliche Hand erspart sich somit in Summe rund 200 Mio Euro pro Jahr.
Die Kirche finanziert ihre Kernaufgaben – das sind Glaubensverkündigung, Seelsorge, Gottesdienst, Caritas und was dafür nötig (Personal, d.h. Priester, Pastoralassistenten etc., Verwaltung, Gebäude) - selbst. Haupteinnahmequelle dafür ist der Kirchenbeitrag, der jährlich rund 400 Millionen Euro ergibt (Informationen dazu siehe: kirchenfinanzierung.katholisch.at).