Interpretationen
Interpretationen
Inhaltsverzeichnis
- Punkt 6. Ausschlusskriterien mit * und mit **
- Definition und Verständnis von Verhältnismäßigkeit
- Ausschlusskriterien: Reaktionsfrist bei Verletzung eines Kriteriums
- Best in Class
- Tabelle "FinAnKo-Handlungsfelder"
- Kryptowerte
Erklärung zur Richtlinie Ethische Geldanlagen der Österreichischen Bischofskonferenz und der Ordensgemeinschaften Österreich (FinAnKo) Interpretationen
Allgemeiner Teil - Volltext
Punkt 6. Ausschlusskriterien mit * und mit **
Jene Ausschlusskriterien, die auf Grund von fehlenden Daten bei den Ratingagenturen möglicherweise noch nicht berücksichtigt werden können, sind in der Tabelle mit * gekennzeichnet. Sollte in einem Kriterium nur eine strengere Auslegung abgefragt werden, ist diese anzuwenden. Ausschlusskriterien mit ** werden derzeit von den Research-Agenturen nicht abgefragt, weil keine zutreffenden Fälle vorhanden sind. Sie werden von der Ständigen Kommission laufend evaluiert und zum frühestmöglichen Zeitpunkt aktiviert.
Definition und Verständnis von Verhältnismäßigkeit
Unter Punkt 8. Schlussbestimmungen ist angeführt:
"Zur Umsetzung dieser Richtlinie gilt für die kirchlichen Investierenden der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Deshalb werden kleine Investierende Veranlagungen wählen oder Finanzprodukte verwenden, deren Manager und Managerinnen sich ausdrücklich zur Einhaltung dieser Richtlinie verpflichten. Große Investierende werden unter Einhaltung dieser Richtlinie eigenständiger und aktiver vorgehen."
Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezieht sich darauf, wie kirchliche InvestorInnen mit den Investitionsentscheidungen umgehen sollen. Er bedeutet NICHT, dass hier eine Wahlmöglichkeit für Anbieter von Produkten gegeben ist. Von diesen wird erwartet, dass sie entweder den FinAnKo entsprechen (= comply) oder erklären, in welchen Punkten sie abweichen (= explain).
Ausschlusskriterien: Reaktionsfrist bei Verletzungen eines Kriteriums
Wenn ein bereits im Portfolio enthaltener Titel von einem Ausschlusskriterium neu betroffen wird, sollte das Fondsmanagement folgendermaßen reagieren:
- Wenn kein Engagement in Gang gesetzt wird – unverzüglich
- Wenn ein Engagementprozess in die Wege geleitet wird – eine der Sache angemessene Frist.
Detaillierte Ausführungen dazu HIER
Best in Class
Kirchliche Investierende wenden für ihre Geldanlagen mit Portfoliocharakter einen ambitionierten, aber praktikablen Best in Class‐Ansatz an. Sie stellen transparent dar, wie er funktioniert und begründen ihre Entscheidung.

Ein Best-in-Class-Ansatz, der eine Kompensation von einzelnen nicht nachhaltigen Titeln durch sehr nachhaltige Titel zulässt und nur dadurch eine mehr als durchschnittliche Nachhaltigkeits-performance erreicht, entspricht nicht dem Anspruch dieser Richtlinie.
Tabelle "FinAnKo-Handlungsfelder"
Grundsätzliches im FINANKO-Kriterienkatalog
Der FINANKO-Kriterienkatalog hat bei keinem Kriterium eine "Null-Prozent-Umsatzanteil-Schwelle" vorgesehen. Vielmehr beziehen sich die Ausschlusskriterien auf nachgewiesene Handlungen und ist so gemeint, dass eine einzige Handlung des beschriebenen Typs reicht, um das Unternehmen (z.B. eine einzige Abtreibung) bzw. den Staat (z.B. eine einzige Hinrichtung) auszuschließen.
Rüstung
FINANKO bezieht sich derzeit nur auf Rüstungsgüter und Waffen. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Rüstung sind derzeit nicht ausgeschlossen. Dieses Thema steht unter Beobachtung und wird in einer Überarbeitung neu behandelt.
Fossile Energieträger zur Stromerzeugung
Mögliches Missverständnis zwischen dem Textformat und dem Kriterienkatalog:
Richtlinie Textformat: "Unternehmen, die fossile Energieträger zur Stromerzeugung nutzen, sind nicht investierbar, wenn die Umsatzerlöse aus diesen Aktivitäten einen bestimmten Anteil am Gesamtumsatz überschreiten" (S.16)
Richtlinie Tabelle Ausschlusskriterien: "Nutzung von fossilen Primärenergieträgern zur Stromerzeugung. Ausschluss wenn: Primärenergieanteil in Summe > 20%" (S.2)
Richtlinie Tabelle Best in Class: "Nutzung von fossilen Primärenergieträgern zur Stromerzeugung. Negativbewertung bei Primärenergieanteil in Summe > 20%" (S.4)
Intention für das Ausschlusskriterium war es konkret die Stromanbieter zu treffen, die aus ihren Aktivitäten einen Umsatz erzielen. In der aktuellen Fassung gilt die Regel mit dem Primärenergieanteil > 20 %. Auch bei einem Strommix soll sichergestellt werden, dass diese Grenze in Summe eingehalten wird. Unternehmen, die Strom für die eigenen Zwecke produzieren sind nicht ausgeschlossen, bekommen aber über 20 % Primärenergieanteil eine Negativbewertung bei Best in Class.
Kryptowerte
Das Thema "Kryptowerte" ist in der derzeitigen Fassung der Richtlinie noch nicht angesprochen. Die Ständige Kommission FinAnKo hat sich damit aber befasst und ist zum Schluss gekommen, dass Kryptowerte aus ethischer Sicht keine geeigneten Anlageformen für kirchliche Anleger sind. Genauere Ausführungen zu den Überlegungen dazu sind HIER zu finden.
Hinweis: Weitere Interpretationen werden gesammelt und im Laufe der Zeit hier veröffentlicht.