Was ist dran an den Behauptungen der Proponenten des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien"? Katholisch.at unternimmt einen Fakten-Check
Das "Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien" verfolgt drei Ziele. So heißt es, man trete ein
"für die Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes:
1. Zur Abschaffung kirchlicher Privilegien
2. Für eine klare Trennung von Kirche und Staat
3. Für die Streichung gigantischer Subventionen an die Kirche
Für ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen"
Katholisch.at möchte im Folgenden den zentralen Behauptungen der Proponenten des Volksbegehrens nachgehen und damit die teilweise falschen, einseitigen oder grob irreführenden Behauptungen entkräften.
These: Das Konkordat von 1933 schränkt die Autonomie Österreichs in kirchlichen Belangen stark ein und sichert der Kirche eine privilegierte Stellung - Stimmt das?
These: Die Erhaltung katholischer Privatschulen und Kindergärten erfolgt überwiegend aus Steuergeldern, dennoch werden die Lehrinhalte von der Kirche diktiert - Stimmt das?
These: Die Administration der Steuereintreibung wird staatlich unterstützt, behördliche Meldedaten werden der Kirche zur Verfügung gestellt - Stimmt das?
These: Auch kirchliche Fakultäten werden vom Staat bezahlt, aber vom Vatikan kontrolliert. Die dort erlangten akademischen Grade sind staatlich anerkannt - Stimmt das?
Noch vieles habe ich euch zu sagen, aber ihr könnt es jetzt nicht tragen.
Wenn aber jener kommt, der Geist der Wahrheit, wird er euch in die ganze Wahrheit führen. Denn er wird nicht aus sich selbst heraus reden, sondern er wird sagen, was er hört, und euch verkünden, was kommen wird.
Er wird mich verherrlichen; denn er wird von dem, was mein ist, nehmen und es euch verkünden.
Alles, was der Vater hat, ist mein; darum habe ich gesagt: Er nimmt von dem, was mein ist, und wird es euch verkünden.