Seit 1. September 2010 ist die bedarfsorientierte Mindestsicherung in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Salzburg in Kraft. Die Caritas sieht Verbesserungen wie auch Verschlechterungen. Der Familienverband fordert höhere Kinderbeträge
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Der "Jubelchor von so manchem politischen Verantwortlichen" über die neue Mindestsicherung ist nach Ansicht der Wiener Caritas verfrüht: "Die Einführung der Mindestsicherung ist ein erster wichtiger Schritt, um Österreich ein Stück armutsfester zu machen", dem jedoch weitere folgen müssten, unterstrich Caritasdirektor Michael Landau in einer Aussendung am Mittwoch. Bisher bringe die als Mindestsicherung bezeichnete Reform der Sozialhilfe "nämlich Verbesserungen wie auch Verschlechterungen mit sich", schloss er sich der Einschätzung der Armutskonferenz vom Vortag an. Wichtig ist daher aus Sicht der Caritas, dass das Verschlechterungsverbot in jedem einzelnen Fall gelten muss. Als echtes Plus gegenüber dem bisherigen Status quo bezeichnete Landau die E-Card für alle Bezieher der Mindestsicherung. Ob es zu nachhaltigen Verbesserungen kommt, werde sich aber auch daran entscheiden, "ob der Vollzug der Sozialhilfe auf den Ämtern der Länder verbessert wird, ob die tatsächlichen Wohnkosten in der Sozialhilfe berücksichtigt werden, ob bei existenziellen Nöten und extra Kosten wie einem kaputten Boiler oder Schulsachen zum Schulstart niemand allein gelassen wird". Ein weiteres wesentliches Erfolgskriterium für die Mindestsicherung seien außerdem die konkreten Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt, denn die Situation am Arbeitsmarkt sei als Folge der Wirtschaftskrise "nach wie vor mehr als angespannt", so Landau: "Es geht nicht um das Arbeiten-Wollen, sondern um das Arbeiten-Können." Die hohe Arbeitslosigkeit und die Erfahrungen in der täglichen Arbeit der Caritas zeigten, "dass viele Menschen in Österreich unter Armut und Not leiden". Nach den Erfahrungen der Caritas Sozialberatungsstellen reicht die bisherige Sozialhilfe angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in vielen Fällen nicht für das Allernotwendigste wie Wohnen, Essen und Kleidung. Die Mindestsicherung müsse in Zukunft nach den tatsächlichen Lebenskosten der Menschen ausgerichtet sein.
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Mindestsicherung zu niedrig bemessen
Wie Landau im Gespräch mit "Kathpress" betonte, müsse das Ziel der Mindestsicherung eine Verbesserung der Lebensumstände am unteren Rand der Gesellschaft sein. Gerade in Folge der Wirtschaftskrise dränge die Caritas daher nicht nur auf ein Verschlechterungsverbot, sondern auf das ursprünglich für die Mindestsicherung geltende Verbesserungsgebot für die am stärksten von der Krise Betroffenen.
Zugleich erneuerte Landau gegenüber "Kathpress" die Kritik der Caritas an der Höhe der Mindestsicherung: So bedeute die Einschmelzung der Auszahlungen von ursprünglich 14 mal pro Jahr auf nunmehr 12 Auszahlungen eine Kürzung der Mindestsicherung um rund 15 Prozent. Dies bleibe "eine offene Wunde" des Rahmengesetzes zur Mindestsicherung, so Landau. Durch diese Kürzung sei der Betrag der Mindestsicherung "eindeutig zu niedrig" angesetzt - insbesondere die Beträge für Kinder seien "viel zu niedrig" bemessen, so Landau.
Familienverband kritisiert niedrige Familiensätze
Der Kritik Landaus an zu geringen finanziellen Grundbeträgen bei der Mindestsicherung schließt sich auch der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) an. Wie KFÖ-Präsident Clemens Steindl im Gespräch mit "Kathpress" unterstrich, sei das Grundanliegen der Mindestsicherung zwar "löblich, Armut auch in Familien zu bekämpfen", der für Kinder zugrunde gelegte Betrag von 134 Euro pro Monat sei jedoch "viel zu gering bemessen".
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Darüber hinaus sinke gar dieser Satz bei Mehrkinderfamilien auf nurmehr 113 Euro pro Monat ab dem vierten Kind. "Mehrkinderfamilien haben durch die Mindestsicherung einen sichtbaren Nachteil." Daher fordere der KFÖ laut Steindl einen "tatsächlich existenzsichernden Kinderbetrag" in der Mindestsicherung: "Mehr Kinder kosten mehr Geld - und nicht weniger, wie derzeit offenbar zugrunde gelegt wird", so Steindl.
Eckpunkte zur bedarfsorientierten Mindestsicherung
Nach langen Verhandlungen tritt die bedarfsorientierte Mindestsicherung mit Stichtag 1. September zunächst in Wien, Niederösterreich und Salzburg in Kraft. Die anderen Länder folgen in den kommenden Monaten, teils mit rückwirkender Einführung, teils erst mit Jahreswechsel 2011. In der Steiermark ist sogar noch völlig unklar, wie die Leistung ausgestaltet wird, erst nach der Landtagswahl ist hier mit einer Klärung zu rechnen.
Die Mindestsicherung ist am Ausgleichszulagenrichtsatz für Pensionisten gekoppelt, der derzeit bei 744 Euro liegt, für Paare bei 1.116 Euro. Im gleichen Haushalt lebende Kinder erhalten mindestens 134 Euro. Integriert ist ein 25-prozentiger Wohnkosten-Anteil, der wegfällt, wenn der Bezieher über eine eigene Wohnung verfügt bzw. etwa bei Verwandten kostenlos lebt.
Ursprünglich zielte die Mindestsicherung darauf ab, die bundesweit unterschiedlichen Sozialhilfemodelle zu harmonisieren und - wo nötig - auf ein armutssicherndes Niveau zu heben. Wirklich vollzogen wird diese beabsichtigte Vereinheitlichung jedoch auch jetzt nicht, bleibt es doch jedem Land weiterhin überlassen, über die Mindeststandards hinauszugehen; die meisten Länder wollen hier allerdings keine einheitliche Regelung, sondern individuell Zuschüsse gewähren.
Anspruchsberechtigt sind laut Rahmengesetz alle Personen, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht aus eigenen Kräften finanzieren können und "die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind", wie es heißt. Das sind neben Österreichern auch EU-Bürger (mit Ausnahmen bei den neuen Mitgliedstaaten), EWR-Bürger, wenn sie sich in Österreich als Arbeitnehmer befinden und Drittstaatsangehörige, wenn sie mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben.
Eigenes Vermögen muss zunächst bis zu einem Freibetrag von 3.720 Euro aufgebraucht werden, bevor die Unterstützung bezogen werden kann. Behalten dürfen die Bezieher u.a. ihre Wohnung, sofern diese angemessen ist. Eine Rückzahlung der Mindestsicherung durch die Bezieher ist nicht vorgesehen. Der in einigen Bundesländern bei der Sozialhilfe übliche Rückgriff auf das Vermögen von Familienangehörigen wird bei der Mindestsicherung gekippt.
| JA | 19.06.2010 15:03 | antworten | |
| Kurz und knapp: Das rührt daher, dass einige Superreiche es in Jahrzehnte langen Marketingkampagnen "geschafft" haben, uns darüber zu überzeugen, dass Ökonomie von der Anthropologie (im übertragenen Sinne vom Menschen) getrennt werden könne, quasi als Paralleljustiz. Schon Papst Johannes Paul II. hat davor gewarnt hinzugefügt, erst mit Steigerung der Anzahl an Arbeitsplätzen würden sich die Wirtschaftsdaten verbessern, nicht umgekehrt! --> siehe bitte: eigenhändigen Papst Schriften oder Arbeiten des Papst-Biographen Dr. Christoph Böhr aus Trier. Danke, JA |
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