Vatikanstadt (KAP) Aus dem Vatikan werden neue kirchenrechtliche Strafnormen für sexuellen Missbrauch erwartet. Wie vatikanische Quellen am Mittwoch "Kathpress" bestätigten, geht es dabei um eine Beschleunigung der Verfahren und in einigen Punkten um Verschärfungen.
Mit der Veröffentlichung eines Dokuments wird in den nächsten Tagen gerechnet. Unklar ist, ob es sich um interne Normen der Römischen Glaubenskongregation handelt oder um einen päpstlichen Erlass (Motu Proprio).
Die Novellierung solle dem gestiegenen Aufkommen von Anzeigen Rechnung tragen, hieß es im Vatikan. Vorgesehen ist offenbar eine Mitteilungspflicht für Sexualdelikte an weltliche Behörden.
Außerdem solle innerhalb der kirchlichen Strafverfolgung die Verjährungsfrist ausgeweitet werden. Diese liegt augenblicklich bei zehn Jahren nach dem Erwachsenwerden des Opfers; allerdings ist auf Antrag bereits jetzt eine vollständige Aufhebung der Verjährung möglich.
Auch Besitz von Kinderpornos wird Delikt
Informationen anderer Medien zufolge soll künftig auch der Besitz von kinderpornographischem Material für Kleriker kirchenrechtlich eine Straftat darstellen.
Schon 2001 hatte Papst Johannes Paul II. mit dem Dekret "De delictis gravioribus" (Über sehr schwerwiegende Vergehen) besondere Normen für die Ahndung von Verstößen gegen das Keuschheitsgebot von Klerikern festgelegt. Sexualdelikte fallen demnach direkt in die Zuständigkeit der Römischen Glaubenskongregation. Für Verstöße wurden damals bereits die härtesten kirchlichen Disziplinarstrafen vorgesehen.
2002 erteilte Johannes Paul II. die Vollmacht, in begründeten Einzelfällen von der Verjährung abzusehen, um auch Altfälle behandeln zu können.
Nach Angaben der Glaubenskongregation gingen seit Inkrafttreten des Dekrets etwa 3.000 Beschuldigungen wegen sexueller Übertretungen von Diözesan- und Ordenspriestern ein. Dabei habe es sich um Vorgänge aus den zurückliegenden 50 Jahren gehandelt.