Wird zuständigem Untersuchungsrichter Wim De Troy jetzt das Verfahren entzogen?
Brüssel, 09.07.2010 (KAP) Der ehemalige Erzbischof von Mechelen-Brüssel, Kardinal Godfried Danneels, hat Anzeige wegen Verletzung des Justizgeheimnisses erstattet. Die jüngsten Veröffentlichungen von Details der Ermittlungen seien geeignet, den Ruf des Kardinals erneut irreparabel zu schädigen, kritisierte Danneels' Sprecher Hans Geybels am Freitag. Die Behauptungen seien vollständig unbegründet.
Die Brüsseler Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag ausdrücklich klargestellt, dass gegen Danneels nicht wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt werde. Belgische Medien hatten zuvor berichtet, die Ermittler hätten auf dem Computer des Kardinals ein Nacktfoto einer Minderjährigen gefunden.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erläuterte, es handle sich bei dem vermeintlich verdächtigen Foto in Wirklichkeit um ein Kunstwerk, das von der Webseite des öffentlich-rechtlichen flämischen Fernsehsenders VRT automatisch und ohne Wissen des Kardinals auf dessen Computer geladen worden sei. Das Bild "La Douche II" der Künstlerin Laura Baudoux sei als Teil eines Talentwettbewerbs auf die Kulturwebseite des Senders gestellt worden. Das Bild spiele ebenso wenig eine Rolle für die Ermittlungen wie die CD-ROMs mit Unterlagen aus dem Fall Dutroux, die am Sitz der zentralbelgischen Erzdiözese, Mechelen, gefunden worden seien.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag bereits selbst Ermittlungen eingeleitet, um das Leck für die Veröffentlichungen von Ermittlungs-Details zu schließen.
Zugleich hatte eine Zeitung berichtet, dem zuständigen Untersuchungsrichter Wim De Troy könnte das Verfahren entzogen werden. Die Generalstaatsanwaltschaft werde Anfang kommender Woche einen Bericht vorlegen, ob die Ermittlungen korrekt geführt wurden.
De Troy hatte am 24. Juni bei einer Razzia in Mechelen sowie bei der Unabhängigen Kommission zur Aufklärung von Missbrauchsvorwürfen gegen Geistliche in Löwen große Mengen Unterlagen beschlagnahmen lassen. Die Kirche äußerte sich verwundert über das Vorgehen der Brüsseler Justiz.
Am Donnerstag äußerte sich auch die nationale Datenschutzkommission besorgt. Das Untersuchungsgeheimnis werde fortlaufend verletzt, klagte Sprecher Emmanuel Vincart. Er schloss rechtliche Schritte seiner Behörde nicht aus.
Danneels selbst wurde am Dienstag auf Anordnung De Troys zehn Stunden lang vernommen. Medienberichten zufolge wurde er zu Vorwürfen befragt, wonach er ihm bekanntgewordenen Fällen von Kindesmissbrauch durch Geistliche nicht angemessen nachgegangen sei.
Die aus der Umgebung De Troys den Medien zugespielten "Enthüllungen" sind medial ein großes Themen; andererseits notieren die Journalisten aber auch, welcher Richter oder Staatsanwalt wohl eher den kirchennahen oder gar "Opus Dei-nahen" Kreisen einerseits oder den Freimaurerlogen andererseits zuzuordnen sei.
Bischofskonferenz-Sprecher Eric de Beukelaer versuchte vor diesem Chaos in den Abendnachrichten des belgischen Fernsehens, die Dinge auf den Punkt zu bringen. Er sei sehr sicher, dass Danneels bewusst keine Missbrauchsfälle vertuscht habe. Andererseits werde man in der langen Amtszeit des Kardinals, der 30 Jahre an der Spitze der belgischen Kirche stand, immer einen Punkt finden, an dem er nicht angemessen gehandelt habe.
"Heute werden Eltern, wenn sie den Verdacht auf Missbrauch durch Geistliche haben, in jedem Fall zuerst zur Polizei gehen, so katholisch sie auch sein mögen", so de Beukelaer. Und das sei auch gut so.
Medienberichten zufolge soll Danneels in rund 50 Fällen von Missbrauch durch Geistliche erfahren und nicht angemessen reagiert haben. Schon 1998 war er vor Gericht gestanden, weil ihm und seinem damaligen Weihbischof Paul Lanneau vorgeworfen wurde, ihre Aufsichtspflicht gegenüber einem des Missbrauchs geständigen Geistlichen verletzt zu haben. In zweiter Instanz wurden Danneels und Lanneau freigesprochen.
Nachdem nun Ende April Bischof Roger Vangheluwe von Brügge Kindesmissbrauch eingestanden hatte und zurücktrat, lösten sich bei vielen Opfern die Zungen. Die von den Bischöfen schon im Jahr 2000 eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission erhielt plötzlich Berichte über Hunderte weiterer Fälle. Darunter waren offenbar auch Aussagen, die sich über den früheren Umgang der Kirche - und Danneels' - mit Missbrauchsvorwürfen beschwerten. Die Justiz muss nun prüfen, ob an Danneels' Verhalten strafrechtlich etwas auszusetzen ist, etwa unterlassene Hilfeleistung oder Vertuschung von Straftaten.






