Familienverband begrüßt VfGH-Urteil zur Mindestsicherung neu
Mit Erleichterung hat der Katholische Familienverband (KFÖ) auf die Entscheidung des VfGH zur Mindestsicherung neu reagiert, der damit die Deckelung der Mindestsicherung für das dritte Kind für unzulässig erklärt hatte. "Es darf nicht egal sein, wie viele Menschen von einem Einkommen leben; was für die Steuer gilt, muss auch für die Sozialhilfe gelten", zeigte sich Präsident Alfred Trendl überzeugt und begrüßte das Urteil am Mittwoch in einer Aussendung.
Der Verband hatte bereits Anfang des Jahres in einer Stellungnahme Bedenken zu den unterschiedlichen Höchstsätzen geäußert und eine Streichung dieser "degressiven" Staffelung der Leistungssätze gefordert. Die Kritik lautete damals:
Eine Staffelung hätte aus unserer Sicht ausschließlich aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu erfolgen, eine Differenzierung wäre daher - wie bei den Regelbedarfssätzen - lediglich nach dem Alter und nicht nach Anzahl der Kinder in einer Familie zulässig.
"Aus diesen Gründen sind wir froh, dass die Regelungen der Höchstsätze für Kinder zurückgenommen werden", sagte Trendl und appellierte an die kommende Bundesregierung: "Nehmen Sie das Problem ernst und bekämpfen Sie Kinderarmut an der Wurzel." Um dafür valide Daten zu haben, forderte der KFÖ-Präsident einmal mehr die Finanzierung einer aktuellen Kinderkostenstudie: "Wir wissen aktuell nicht, was Kinder kosten, um daran Sozialleistungen wie die Sozialhilfe aber auch Familienleistungen wie die Familienbeihilfe anzupassen", gab Trendl zu bedenken. Er verwies auf Deutschland, wo eine solche Kinderkostenstudie sogar vom Gesetzgeber eingefordert wird.
Mindestsicherung muss Existenz sichern
"Wir brauchen eine neue Mindestsicherung, die Existenz, Chancen und Teilhabe sichert": Das forderte auch die Armutskonferenz und nannte "Grundrechte statt Almosen, Chancen statt Abstieg, sozialer Ausgleich statt Spaltung, Achtung statt Beschämung".
Die Armutskonferenz legte 19 Punkte für eine neue Mindestsicherung vor, die eine effektive Soforthilfe, kürzere Entscheidungsfristen, Dienstleistungen und Alltagshilfen, Ausbildungsoptionen, Unterhaltsreform, gesetzliche Verankerung bei Krankheiten und tatsächlichen Wohnbedarf umfassen. Die in der Armutskonferenz zusammengeschlossenen Initiativen begleiten und betreuen über 500.000 Hilfesuchende im Jahr.
Eine Mindestsicherung, die in Notsituationen Existenzen sichert, forderte auch die evangelische Diakonie. Das Ziel könne jetzt nur darin bestehen, eine österreichweite Mindestsicherung zu gestalten, "die für alle Menschen in Notsituationen existenzsichernd ist", forderte die Diakonie angesichts des Höchstgerichts-Urteils.
Denn niemand in Österreich kann Gesetze wollen, die bedeuten, dass mehr Kinder in Armut leben und Familien in desolaten Wohnungen hausen müssen.
Quelle: kathpress