Katholischer Laienrat erteilt "Sterbehilfe" klare Absage
Ein klares Nein hat der Katholische Laienrat (KLRÖ) zur sogenannten "Sterbehilfe" formuliert. Bei seiner Vollversammlung am Wochenende in Wien rief die Plattform katholischer Laienvereinigungen, -verbände und -bewegungen ihre Haltung in Erinnerung, wonach "alle Formen der aktiven Beihilfe zum Sterben auf Verlangen, insbesondere aber auch zur 'Tötung bloß auf die vermutete Einwilligung hin', als der Menschenwürde zutiefst widersprechend abzulehnen sind". An die politischen Verantwortungsträger richtete der Laienrat die Aufforderung, "den in Österreich bisher bestehenden Konsens in dieser Frage ohne Abstriche aufrechtzuerhalten" und auch auf europäischer Ebene gegen diese "menschenunwürdige Form des Lebensendes" einzutreten.
Vom "Recht auf Leben" als dem grundlegendsten Menschenrecht könne kein Recht auf dessen Gegenteil, nämlich den Tod, abgeleitet werden - "in welcher Form auch immer, vor allem nicht juristisch", betonte der KLRÖ. Auch schweres unvermeidbares Leid könne in respektgebietender Haltung und in der Hoffnung ertragen werden, dass "Leben in jeder Form Sinn erlebbar machen kann". Die Tötung auf vermeintliches Verlangen "mindert die individuelle, aber auch die gesellschaftliche Freiheit", weil der Druck auf vorzeitige Beendigung des Lebens nicht zuletzt aufgrund des Kostenarguments ins Ungeheure steigen wird, warnte der Laienrat.
Das Gremium sieht auch die Würde des ärztlichen Berufsstandes gefährdet, weil man dem Arzt eine Doppelrolle aufzwinge: Im Interesse des einzelnen Menschen und in Respekt vor seinem hippokratischen Eid müsse er um die Erhaltung jedes Lebens kämpfen, zugleich solle er aufgrund nichtmedizinischer Argumente und Begründungen die Beendigung des Lebens betreiben. Es stehe aber auch im Widerspruch zur Menschenwürde aller Beteiligten, wenn der Sterbende oder unheilbar Kranke von seiner Mitwelt eine Entscheidung verlangt, die "gegen deren letzte ethische Grundverantwortung sein kann und aufgrund ihrer Irreversibilität unter Umständen eine lebenslange Belastung des Gewissens darstellt".
In der Laienrats-Resolution wird auch daran erinnert, dass die Freigabe der "Tötung auf Verlangen" etwa in den Niederlanden, in Belgien und in der Schweiz "zu teilweise absurden Ergebnissen" geführt habe: Vielfach würden sich Bürgerinnen und Bürger dieser Länder in Krankenhäuser und Pflegeanstalten der Nachbarländer begeben, weil offenbar das Vertrauen in den Schutz des Lebens im eigenen Land nicht mehr gewährleistet sei. Ebenso gebe es einen "Sterbehilfe"-Tourismus in die Länder, wo die "Tötung auf Verlangen" freigegeben wurde. Beide Phänomene stellten eine "herausfordernde Provokation" für die anderen europäischen Staaten dar.
Pflegekonzept notwendig
In einer weiteren Resolution nahm der Katholische Laienrat zum Thema "Pflege" Stellung. Dabei wurde darauf verwiesen, dass derzeit in Österreich mehr als 460.000 Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen sind. 80 Prozent der Pflegebedürftigen würden in Österreich durch Angehörige gepflegt. Es brauche dringend ein Pflegekonzept, das sowohl eine langfristig leistbare und finanzierbare Pflege als auch die Ausbildung und Bereitstellung des dafür erforderlichen Pflege- und Betreuungspersonals sicherstellt. Pflegende Angehörige sollten durch flächendeckende Angebote für Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätze entlastet werden, "One-Stop-Shops" für Pflegeberatung geschaffen, realistische Kriterien für Pflegegeld-Einstufung - ohne "Momentaufnahmen" - erstellen und eine entsprechende Pflegegeld-Einstufung für Demenzkranke gesichert werden.
Weiters gelte es das Image der Pflegeberufe aufwerten, so der Laienrat. Das Gremium votierte auch für einen verpflichtenden Sozialdienst für junge Männer und Frauen bei gleichzeitiger "Wahlfreiheit des Einsatzgebietes (Wehrdienst, Pflege, Sanität usw.)".
Ja zum Ethikunterricht
Nachdrücklich begrüßte der Katholische Laienrat in einer weiteren Resolution die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung und des zuständigen Bildungsministers Heinz Faßmann, einen verpflichtenden Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler einzuführen, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen. Die angekündigte Verschiebung dessen Einführung um ein Jahr sei bedauerlich. Der Ethikunterricht müsse im selben Stundenausmaß wie der Religionsunterricht "in entsprechender Qualität" eingeführt werden, ausgebildete Lehrpersonen seien beizustellen.
Der KLRÖ verlangte außerdem, den Ethikunterricht nicht nur für die Sekundarstufe II (ab der 9. Schulstufe, inklusive Berufsschulen) einzuführen, sondern "ehestmöglich" auch für die Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe). Die Verpflichtung zur ethischen Bildung als "allgemeines Bildungsprinzip" für alle Schulen sei gerade in einer zunehmend multiethnischen, multireligiösen und technisch bestimmten Gesellschaft "immer dringlicher".
Quelle: kathpress