Kirchliche Schulen: Bis Ostern kein Unterricht
Die von der Regierung verkündeten Maßnahmen an den Schulen und Kindergärten zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie wird auch von allen Bildungseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft übernommen. Ab nächsten Mittwoch findet "jedenfalls bis Ostern" an Schulen kein Unterricht mehr statt, wobei ein Fernbleiben vom Unterricht bereits ab Montag als entschuldigt gilt. Ein Betreuungsangebot wird jedoch aufrechterhalten, sofern häusliche Betreuung nicht möglich ist. Am Freitag wurden Elternbriefe mitgegeben, gemeinsam mit einem aktuellen Schreiben von Bildungsminister Heinz Faßmann und einem Erhebungsbogen, mit dem die Eltern etwaigen Betreuungsbedarf bekannt geben sollen.
Während die Schüler der AHS-Oberstufe, der berufsbildenden höheren sowie der berufsbildenden mittleren Schulen keinen Unterricht haben und zu Hause bereits behandelte Lehrinhalte "wiederholen und vertiefen" sollen - mit von der Schule angebotenen Unterrichtsmaterialien - so gibt es für jüngere Schüler der Volksschulen, Neuen Mittelschulen, AHS-Unterstufe oder Sonderschule eine Zwischenlösung, bekräftigte Faßmann in seinem Schreiben die Regierungs-Maßnahmen. Häusliche Betreuung soll für bis Ostern organisiert werden, nur wo dies den Eltern nicht möglich ist - bei Tätigkeit in kritischen Bereichen oder als Alleinerzieher - soll es Betreuung in der Schule geben.
Elternbriefe der Privatschulen der Erzdiözese Wien sowie auch der Vereinigung von Ordensschulen (VOSÖ) zeigen beispielhaft vor, wie die Vorgaben konkret umgesetzt werden. "Selbstverständlich hält die Schulstiftung in ihren Schulen das Betreuungsangebot wie vorgesehen aufrecht. Die Maßnahme dient dazu, die Verbreitung des Coronavirus durch die Einschränkung von Kontakten einzudämmen. Wir ersuchen Sie daher dringend, Ihre Tochter / Ihren Sohn nur dann in die Schule zu schicken, wenn Sie keine andere Möglichkeit der Betreuung haben", heißt es etwa in dem von der Geschäftsführung der Schulstiftung der Wiener Erzdiözese unterzeichneten Brief. Man bedanke sich bei den Eltern für die "Unterstützung in dieser Ausnahmesituation".
Für die angebotene schulische Betreuung gilt laut dem Schreiben, dass sie - bei Notwendigkeit - nur in jenem Ausmaß in Anspruch genommen werden darf, in dem sich das Kind schon bisher in der Schule aufhielt: War es zuvor nicht in Nachmittagsbetreuung, so gibt es Betreuung auch fortan nur während der Zeit des stundenplanmäßig vorgesehenen Unterrichts. Für die Nachmittagsbetreuung gelte das Betreuungsangebot "für jene Zeiten, für die die Anmeldung zu Beginn des Schuljahres vorgenommen wurde", heißt es in dem Elternbrief. Unterricht finde selbst vormittags nicht statt - weshalb das Kind jedenfalls nichts versäumen werde.
In gleicher Weise richtete auch Maria Habersack, Geschäftsführerin der Vereinigung der Ordensschulen Österreichs (VOSÖ), ein Schreiben an die Verantwortlichen der Schulen, Kindergärten und Horte der Vereinigung. Die Schulen müssten inklusive der Nachmittagsbetreuung für Betreuung offenstehen. "Für die Schulen, Kindergärten und Horte der Vereinigung von Ordensschulen Österreichs bedeutet dies, dass wir aus derzeitiger Sicht die Öffnungszeiten in vollem Umfang aufrecht halten", so Habersack.
Kindergärten im Teilbetrieb
Kindergärten und Horte sind von der behördlichen Schließung nicht betroffen und bleiben derzeit "in erster Linie für jene Kinder geöffnet, deren Betreuung im häuslichen Umfeld nicht gewährleistet werden kann", schreibt die St. Nikolaus-Tagesheimstiftung der Erzdiözese Wien auf ihrer Homepage. Mit Nachdruck wird auch hier den Eltern nahegelegt, Kinder nach Möglichkeit daheim zu betreuen, um somit die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Großeltern und chronisch kranke Personen sollten dabei aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Risikogruppe keine Kinderbetreuung übernehmen.
Anders als bei den Schulen, ist bei den diözesanen Kindergärten zumindest in Wien eine wochenweise Ab- oder Anmeldung möglich, wobei dies durch ein Entschuldigungsformular (mit der Begründung "Corona-Prävention") bekanntzugeben ist. Mobile Dienste der Stiftung, bei denen sonst Sonderkindergartenpädagoginnen, Psychologinnen und Ergotherapeutinnen vor Ort in den Kindergärten zur Begleitung, Beobachtung oder direkten Beratung eingesetzt sind, werden ab 18. März aufgehoben, einzelne Standorte von den Berufsgruppen jedoch unterstützt. Ebenso stehen Psychologinnen der Stiftung für telefonische Anfragen etwa zu Themen der Kindeserziehung zur Verfügung.
Quelle: kathpress