Kirchenmedien im Presserat: Hochhalten des Qualitätsjournalismus
Der Österreichische Presserat als Einrichtung der Selbstregulierung, der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit, weist unter seinen Mitgliedern seit langem Kirchenzeitungen auf, seit kurzem auch die Katholische Presseagentur Kathpress. Sobald der Rat für Nachrichtenagenturen geöffnet wurde, habe sich die Kathpress für die Aufnahme interessiert, erklärte dazu Chefredakteur Paul Wuthe. Damit komme zum Ausdruck, dass sich die Redaktion schon immer dem Ehrenkodex für die österreichische Presse und dessen Grundsätzen für die publizistische Arbeit unterworfen habe und auch für "externe Selbstkontrolle" offen sei. Daneben ist seit 2013 die Kathpress assoziiertes Mitglied im Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ).
Eine wesentliche Aufgabe des als Verein der wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs konstituierten Presserates ist es, Missstände im Pressewesen aufzuzeigen und diesen entgegenzuwirken. Dies beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, dem sich "Presse", "Standard", "Kleine Zeitung", "Kurier", "Furche", "Falter", "Profil" oder "News" ebenso unterwerfen wie die als Mitglieder aufgelisteten Kirchenzeitungen "Der Sonntag" (Wien), "martinus" (Eisenstadt), "Kirche bunt" (St. Pölten), "KirchenZeitung" (Linz), "Sonntag" (Gurk), "Tiroler Sonntag" (Innsbruck) und "Vorarlberger KirchenBlatt" (Feldkirch).
Im Ehrenkodex für die österreichische Presse wird die besondere Verantwortung der Medien für die Demokratie hervorgehoben. Die Freiheit in Berichterstattung und Kommentar, in Wort und Bild sei integrierender Bestandteil der Pressefreiheit. Das Sammeln und Verbreiten von Nachrichten und Kommentaren dürfe nicht behindert werden. Freilich: "Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren sind oberste Verpflichtung von Journalisten." Und Tatsachenbericht und Kommentar müssen für Leser klar unterscheidbar sein. Jeder Mensch habe Anspruch auf Wahrung der Würde der Person und auf Persönlichkeitsschutz; das schließt jeder Pauschalverdächtigung und Pauschalverunglimpfung von Einzelnen und Personengruppen "unter allen Umständen" aus.
Die Fallstatistik für das Jahr 2019 weist 297 Beanstandungsfälle auf, mit denen sich der Presserat befasste; in 27 davon wurden Verstöße gegen den Ehrenkodex festgestellt - die meisten davon betrafen "Österreich"/"OE24" mit 14 und das Presserat-Nichtmitglied "Kronen Zeitung" mit 9 Ethikverstößen. (Infos: www.presserat.at)
Quelle: kathpress