
Kirchenrichterin: Gerechtigkeit und Barmherzigkeit gehören zusammen
Im Kirchenrecht muss es stets auch Platz für Barmherzigkeit geben. Das betonte Elisabeth Kandler-Mayr, Diözesanrichterin und Ordinariatskanzlerin in der Erzdiözese Salzburg, in der aktuellen Ausgabe des "Rupertusblattes". "Barmherzigkeit ist eine moralische Kategorie. Sie ist der Versuch, dem nahe zu kommen, was wir von Gott als dem Barmherzigen erfahren dürfen", so die Kanzlerin. Dem wolle sie sich in ihrer Arbeit annähern: "Im besten Fall ist Gerechtigkeit mit Elementen von Barmherzigkeit verbunden."
Doch ausschließlich gnädig zu sein, wäre auch nicht ratsam. Es brauche daher objektive Kriterien, um Ausgewogenheit zu garantieren. Zwei Grundsätze verfolgt Kandler-Mayr besonders: "Für mich ist das Entscheidende der Versuch, jedem das zu geben, was er braucht, und zwar in einem angemessenen Ausmaß." Und: "Alles, was Kirchenrecht tut, muss letztlich dem Heil der Seelen dienen."
Will heißen: Die Suche nach guten Lösungen sei zentral. Kandler-Mayr nannte einen aktuellen Fall, bei dem ein Mädchen Taufpatin werden soll, obwohl sie coronabedingt die eigene Firmung noch nicht empfangen konnte. Es bekam die Erlaubnis, Patin zu werden, "weil klar ist, dass ihre Firmung nachgeholt wird, in absehbarer Zeit". Das sei barmherzig, kreativ, werde der Situation gerecht und sei auch richtig im Sinne der "kanonischen Billigkeit".
Versöhnung mit der eigenen Lebensgeschichte
Neben Fragen zu den Sakramenten betrifft das Arbeitsfeld der Richterin und Kanzlerin aber etwa auch Themenbereiche wie Vermögensfragen oder Missbrauch. Einen großen Teil ihrer Arbeit nehmen Eheannullierungen ein, wo es darum geht, abzuklären, ob eine Ehe im kirchlichen Sinn gültig geschlossen wurde. Wenn ein Paar sich trennen will, kann es Gründe ins Treffen führen, die eine Annullierung der kirchlich geschlossenen Ehe rechtfertigen. Dazu gehören etwa Zwang, der mangelnde Wille zur Treuepflicht, oder die fehlende Bereitschaft, Kinder zu bekommen. Im Verfahren würden diese Aspekte und viele weitere professionell aufgearbeitet, "mit aller zugleich notwendigen Diskretion". Kandler-Mayr: "Die Klärung kann und soll auch zur Versöhnung mit der eigenen Lebensgeschichte beitragen."
Teil des Verfahrens ist in jedem Fall auch der Ehebandverteidiger ("Defensor vinculi"). Dass ein solcher bei dem Verfahren dabei ist, sei wesentlich - schließlich werde ja nicht der Partner geklagt, sondern die Ehe. Und da diese nicht für sich sprechen kann, übernehme letzterer die Aufgabe der Verteidiger oder die Verteidigerin. Der Auftrag lautet, alle Argumente zu sammeln, die gegen eine Nichtigerklärung der Ehe sprechen.
Elisabeth Kandler-Mayr ist seit 2006 Ordinariatskanzlerin der Erzdiözese Salzburg. Sie studierte in Salzburg Jus und promovierte 1983. Nach dem Gerichtsjahr begann sie 1984 am Diözesan- und Metropolitangericht Salzburg zu arbeiten, zunächst als Notarin und Vernehmungsrichterin, ab 1985 als Richterin. Parallel schloss sie an der Universität München das Studium der Kanonistik ab. Mit 1. September 2006 wurde sie als erste Frau zur Leiterin der Erzbischöflichen Ordinariatskanzlei bestellt.
Der Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Salzburger Kirchenzeitung "Rupertusblatt" ist ein Zusammenfassung eines ausführlichen Interviews mit der Kirchenrechtsexpertin, das als Podcast unter dem Titel "Auf Brot und Wein" auf iTunes, Spotify und auf der Homepage der Erzdiözese Salzburg unter www.eds.at/aktuelles/podcasts nachzuhören ist.
Quelle: kathpress