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Sterbehilfe: Verfassungsgerichtshof hält öffentliche Anhörung
VfGH / Achim Bieniek

Soll assistierter Suizid erlaubt sein?

Verfassungsgerichtshof hält öffentliche Anhörung

Öffentliche Verhandlung am Verfassungsgericht mit Antragstellern, Vertretern der Bundesregierung, Ärzten und Betroffenen - Termin für Entscheidung noch offen

24.09.2020

Soll der assistierte Suizid in Österreich erlaubt sein? Mit dieser Frage hat sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Donnerstag im Zuge einer öffentlichen Verhandlung auseinandergesetzt. Zu Wort kamen sowohl Befürworter als auch Gegner einer Liberalisierung, darunter u.a. zwei Schwerkranke, Silvan Luley von der schweizerischen Sterbehilfe-Organisation Dignitas, aber auch Vertreter der Bundesregierung und Palliativmediziner. Eine Entscheidung über die geforderte Aufhebung des Sterbehilfe-Verbots wurde von den 14 Höchstrichtern nach der etwa vierstündigen Anhörung nicht getroffen. Der Termin für die Veröffentlichung der Entscheidung ist noch offen. Der Fall war bereits im Juni Gegenstand von Beratungen des VfGH.

 

Ziel der insgesamt vier Antragsteller, vertreten durch den Wiener Anwalt Wolfram Proksch und unterstützt vom Schweizer Sterbehilfeverein "Dignitas", ist es, die Strafgesetzbuch-Paragrafen 77 ("Tötung auf Verlangen)" und 78 ("Mitwirkung am Selbstmord") zu kippen und somit den assistierten Suizid in Österreich zu ermöglichen. Verteidigt wird das Verbot von Vertretern der Regierung, darunter u.a. Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek. Das Verbot der Tötung auf Verlangen stand am Donnerstag nicht zur Debatte, sondern die ärztlich assistierte Selbsttötung - indem der Suizident etwa durch ein Medikament den zum Tod führenden Akt selbst setzt.

 

Die Antragsteller der Verhandlung vor dem VfGH sahen mit dem Verbot der Sterbehilfe u.a. diverse Grundrechtsbestimmungen verletzt - darunter das Recht auf Familienleben, die Religionsfreiheit und die Achtung der Menschenwürde. Zwei der vier Beschwerdeführer begründen ihren Antrag auch mit ihren eigenen schweren, unheilbaren Krankheiten - wodurch ein "Leben in Würde und Autonomie" kaum noch möglich sei, meinte dazu etwa Nikola Göttling, selbst an Multipler Sklerose erkrankt und Auskunftsperson der Antragsteller.

 

Mit dem Wunsch nach Suizidhilfe oder dem Sterben in Würde seien Ärzte in ihrer Praxis immer wieder betroffen, schilderten unisono alle anwesenden Ärzte - sowohl Befürworter als auch Gegner des assistierten Suizids, darunter der Palliativmediziner Herbert Watzke, der antragsstellende Arzt Marc Hoffmann und die Ärztin und frühere SP-Politikerin Elisabeth Pittermann.

 

Ohne straf- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen könne man aktuell dem Patientenwunsch nicht nachgehen, erläuterte Hoffmann. Im Gegensatz dazu warnte die Internistin Pittermann vor der "Macht der Ärzte" und deren Missbrauchsmöglichkeiten: "Es muss ein Grundsatz sein, dass man nicht töten darf." Dies müsse gerade für Ärzte gelten speziell nach den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus und der Euthanasie: "Wer hat mehr Möglichkeiten, unauffällig zu töten, als Ärzte?" Pittermann erinnerte dabei auch an die "Todes-Schwestern von Lainz".

 

Autonomie versus Schutz des Lebens

 

Verteidigt wurde die geltende Rechtslage in Österreich von Strafrechts-Sektionschef Pilnacek, der einen "gerechten Ausgleich" zwischen dem Schutz des Lebens und der Autonomie der Betroffenen sah. Patienten hätten schon jetzt die Möglichkeit, mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bestimmte Eingriffe abzulehnen. Außerdem erlaube das Ärztegesetz eine Schmerztherapie bei Sterbenden auch dann, wenn diese den Tod beschleunigt. Das wurde auch von dem von Regierung nominierten Palliativmediziner Watzke bestätigt. So könnten Betroffene etwa Antibiotika-Therapien bei Infektionen verweigern.

 

Argumentiert wurde vonseiten der Bundesregierung auch mit der Schutzpflicht des Staates gegenüber vulnerablen Personen. Das Verbot der assistierten Selbsttötung diene dem Schutz des Lebens anderer und vermeide gleichzeitig das mit der Liberalisierung einhergehende Missbrauchspotenzial. Offen blieb im Laufe der Befragung nach Rückfrage der Verfassungsrichter, wie das Totalverbot der Sterbehilfe mit der freien Willensentscheidung und der Autonomie der Betroffenen vereinbart werden könne.

 

Antragsteller verweisen auf Schweizer Modell

 

Eine moralische Bewertung des Suizids dürfe nicht zur Einschränkung von Betroffenen führen, die aufgrund von schweren oder unheilbaren Krankheiten den Entschluss zu einem selbstbestimmten Tod durch Suizidhilfe wählen möchten, argumentierte Proksch. Kritik übte er dabei u.a. an Österreichs Bischöfen, die zuvor eindringlich vor einer Lockerung des geltenden Verbots gewarnt hatten. Die Vertreter der katholischen Kirche könnten nur für ihre Gläubigen sprechen, nicht aber für die Gesellschaft insgesamt, so der Wiener Anwalt und Vertreter der Antragssteller.

 

Auch das Argument des Missbrauchspotenzials im Fall einer aktiven Sterbehilfe sei unzureichend geklärt, meinte Proksch. Als positives Beispiel führte er die Schweiz an, wo seit Jahren der assistierte Selbstmord praktiziert werde, aber durch eine engmaschige Beratung, Vorgespräche, die Einbeziehung der Familie sowie Vorgaben seitens der Ärzteschaft streng kontrolliert werde.

 

Durch die bestehende Rechtslage würden leidende Menschen gezwungen, entweder entwürdigende Verhältnisse erdulden oder unter Strafandrohung für Helfer Sterbehilfe im Ausland in Anspruch nehmen zu müssen, so Proksch von der Wiener Anwaltskanzlei "Ethos.legal".

 

Zudem würde mit der Legalisierung des assistierten Suizids auch die Selbstmorde in Österreich zurückgehen, meinte Proksch. Dieses Argument wurde vom Vertreter des Bundeskanzleramtes, Albert Posch, jedoch widerlegt. So mussten die Befürworter der Liberalisierung im Lauf der Verhandlung einräumen, dass zwar die Zahl der Selbstmorde in der Schweiz niedriger ist als jene in Österreich (1.049 vs. 1.224 im Jahr 2017). Dies aber nur deshalb, weil die 1.009 Fälle von "assistiertem Suizid" nicht eingerechnet werden. Somit gebe es in der Schweiz "unterm Strich eine Verdoppelung" der Suizidrate durch die Sterbehilfe, wie der Chef des Verfassungsdienstes im Kanzleramt, Posch, betonte.

 

Anwalt Proksch gehört dem Beirat der "Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL)" an. Weitere Mitglieder sind u.a. "Dignitas"-Gründer Ludwig A. Minelli und der Wiener Gynäkologe Christian Fiala, der in Wien eine Abtreibungsklinik betreibt.

 

Quelle: Kathpress

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