Diözese Innsbruck erweitert CoV-Schutzregeln für Begräbnisse
In der Diözese Innsbruck gelten angesichts der steigenden Corona-Fallzahlen ab sofort verschärfte Schutzmaßnahmen bei Begräbnissen und Veranstaltungen sowie bei den bevorstehenden Gräbersegnungen zu Allerheiligen und Allerseelen. Das hat Generalvikar Roland Buemberger am Freitag im Anschluss an die tags zuvor vom Land Tirol verkündeten Verschärfungen zur Bekämpfung der Pandemie bekanntgegeben.
Demnach dürfen an Begräbnissen maximal 100 Personen teilnehmen. Dies betrifft sowohl den Gottesdienst in der Kirche oder der Aufbahrungshalle als auch die Beerdigung am Friedhof und gilt unabhängig von der für die jeweilige Pfarre geltende Corona-Ampel des Bezirks.
Auch die Gräbersegnungen rund um den Allerseelentag am 2. November dürfen als gemeinsame Feier nur mehr mit höchstens 100 Personen stattfinden, teilte der Innsbrucker Generalvikar mit. Ausdrücklich empfiehlt die Diözese daher, die Menschen einzuladen, über den Tag verteilt das Grab ihrer verstorbenen Angehörigen zu besuchen und dort zu beten. Anregungen dazu hat die Diözese auf ihrer Website unter www.dibk.at/allerheiligen-2020 zusammengestellt.
Für allgemeine Publikumsveranstaltungen - nicht aber für die Sonntagsmesse und andere Gottesdienste - gilt auch im kirchlichen Bereich gemäß der Landesregelungen eine neue Obergrenze von 250 Personen zusätzlich zu den schon bisher angewandten Abstands- und Hygieneregeln. Für Gottesdienste bleibt es auch in den Kirchen der Diözese Innsbruck bei den Regelungen, die in der österreichweiten Rahmenordnung der Bischofskonferenz vorgesehen sind. Diese umfassen u.a. das Sicherstellen eines Abstands zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens einem Meter oder das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes.
Die neue Registrierungspflicht für die Gastronomie werde auch in den Bildungshäusern der Diözese eingeführt, kündigte Generalvikar Buemberger an. Zudem werde das zentrale Diözesanhaus in Innsbruck spätestens ab kommendem Mittwoch (21. Oktober) für den allgemeinen Besucher- und Parteienverkehr geschlossen. Persönliche Termine sollen möglichst telefonisch oder über Videotelefonie bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz, Hygiene, Abstand, Lüften durchgeführt werden. Für Pfarrbüros, die in Bezirken mit roter Corona-Ampel liegen, empfiehlt die Diözese eine ähnliche Vorgangsweise.
(Aktuelle Corona-Schutzregeln in der Diözese Innsbruck abrufbar unter www.dibk.at/Themen/Kirche-und-Coronavirus/Haeufig-gestellte-Fragen; Österreichweite Rahmenordnung: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
Quelle: kathpress