Salzburg: Lackner restituiert mittelalterliche Papsturkunden
Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner hat zwei historisch wertvolle Papsturkunden und eine kleine Sammlung anderer Archivalien an die Republik Kroatien, vertreten durch Botschafter Daniel Gluncic, übergeben. Die Restitution der Handschriften an ihre Besitzer ist das Ergebnis der Digitalisierung von Archiven und einer europäischen Kooperation, teilte die Erzdiözese am Freitag nach dem Festakt im Bischofshaus mit.
"Ich darf meine Freunde und Zufriedenheit ausdrücken, dass die Erzdiözese als Verwalterin umfangreicher Kultur- und Kunstgüter ihrer Verantwortung auch in diesem Bereich und unter Verwendung modernster Standards nachkommt", sagte Lackner bei der Übergabe. Botschafter Gluncic, ein studierter Theologe, nannte die Rückgabe "einen großen europäischen Brückenschlag nicht nur für die Archive, sondern für die kroatische Identität".
Frucht der Plattform "Monasterium"
Die freundschaftliche Rückgabe der Urkunden sei Frucht der kirchlichen Handschriftenplattform "Monasterium", wies Ordinariatskanzlerin Elisabeth Kandler-Mayr hin. Erst diese Einrichtung habe durch die Provenienzforschung ermöglicht, "etwas geschichtlich Bedeutsames dorthin zurückzubringen, wo es herkommt und hingehört".
Wie historische Urkunden nach Salzburg gelangten, können die Archivexperten meist nicht rekonstruieren, berichtete Kandler-May. Für die jetzt restituierten gilt das Archiv in Dubrovnik als Stammhaus. Sie kamen im Zuge Fluchtbewegungen nach Österreich. Auch Schätze aus der erzdiözesanen Schriftsammlung seien in der Zeit des Zweiten Weltkriegs aus dem damaligen Archiv "in alle Himmelsrichtungen verstreut" worden. "Nicht alles fand seinen Weg zurück, es gibt einige Verluste", erklärte die Kirchenrechtlerin.
Das Besondere der beiden historisch bedeutsamen mittelalterlichen Papsturkunden erörterte Archivleiter Thomas Mitterecker. Nicht nur die Machart der Dokumente sei bemerkenswert, auch der Inhalt der Schreiben: Es handle sich bei beiden Urkunden um eine Art päpstlichen Ordnungsruf zur Einhaltung kirchlicher Territorien im damaligen Dalmatien und in der Republik Ragusa (heutiges Dubrovnik) und im zweiten Dokument um Anweisungen zur Einsetzung eines Bischofs Bernhard für die Stadt.
Besonders die erste Urkunde sei aufgrund der "guten Darstellung der historischen Umstände und des geopolitischen Kontextes der Republik Ragusa von immensem Wert", erläuterte der Archiv-Leiter. Die zweite Urkunde weise vor allem auf "die Gehorsamspflicht für päpstliche Personalentscheidungen bei Bischofsbestellungen hin".
Quelle: kathpress