Graz: Kirchenrechtliches Verfahren nach Strafurteil gegen Priester
Nachdem am Dienstag am Grazer Straflandesgericht ein Priester aus der Weststeiermark wegen Besitz von kinderpornografischem Material rechtskräftig verurteilt wurde, läuft nun auch ein kirchenrechtliches Verfahren. Die Kompetenz dafür liege ausschließlich bei der Glaubenskongregation in Rom, wobei die zuständige Diözese Graz-Seckau darauf keinen Einfluss habe, teilte dieselbe am Mittwoch auf Kathpress-Anfrage mit. Mögliche Strafen seien, dass der Priester nicht mehr in Seelsorge eingesetzt werden dürfe oder dass er eine beträchtliche Summe für eine wohltätige Organisation spenden müsse, erklärte Diözesansprecher Thomas Stanzer. Die mögliche Höchststrafe sei eine Entlassung aus dem Priesteramt.
Bereits im August hatte es in den Privaträumen und im Büro des Priesters eine Hausdurchsuchung gegeben. Bei dieser Razzia stellten die Beamten belastendes Material - kinderpornografische Bilder und Videos - auf diversen Computern und Mobiltelefonen sicher. Wegen des Besitzes dieses Materials wurde der Mann, der sich seit 2010 in Österreich aufhält, am Dienstag im Grazer Landesgericht für Strafsachen zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro und einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Geistliche war voll geständig und nahm das Urteil sofort an, ebenso die Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Seitens der Diözese Graz-Seckau war der Priester bereits nach der Hausdurchsuchung beurlaubt worden. Er bleibt bis zum Vorliegen eines Urteils aus Rom weiter suspendiert. Auf Basis dieses Urteils werde entschieden, wie es weitergeht. "Wir verurteilen die hier benannten Handlungen jedenfalls auf das Schärfste", sagte Stanzer.
Bereits zuvor hatte der diözesane Fachbereich "Kinder und Jugend" Kinderpornografie "in welcher Form auch immer" schärfstens verurteilt. Man setze sich unermüdlich für Sicherheit und Wohl aller jungen Menschen ein, erklärte Kinder- und Jugendseelsorger Anton Nguyen, und betonte: "Der Schutz von Kindern hat oberste Priorität. Alle Mitarbeitenden sehen sich verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor allen Formen der Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung und Diskriminierung zu schützen."
Quelle: kathpress