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Dreikönigsaktion begrüßt Entwurf zu EU-Lieferkettengesetz

"Wichtiger Meilenstein", um Unternehmen zu verpflichten, in ihren Wertschöpfungsketten Menschenrechte und Ökologie zu beachten - Kirchliche Organisationen und Vertreter seit langem Befürworter eines Lieferkettengesetzes

24.02.2022

Die Dreikönigsaktion (DKA) begrüßt den am Mittwoch in Brüssel vorgestellte Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz. Die EU-Kommission habe damit einen "wichtigen Meilenstein" gesetzt, um Unternehmen dazu zu verpflichten, in ihren globalen Wertschöpfungsketten eine Prüfung in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt durchzuführen, lobte sie in einer Aussendung am Mittwoch. Betroffenen von Rechtsverletzungen - darunter besonders viele Kinder - solle damit Gesundheit, Bildung und Schutz garantiert werden. Unterbleibe dies, "hat dies generationenübergreifende Auswirkungen", gab die DKA als entwicklungspolitischer Zweig der größten österreichischen Kinderorganisation zu bedenken.

 

Menschenrechtsverletzungen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten wirken sich direkt und indirekt auf die Rechte von Kindern aus, die in vielen Ländern des globalen Südens mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung ausmachen, so die DKA weiter. Sie klagte über "Kinder, die in lebensgefährlichen Minen Gold abbauen, Kinder, die aufgrund von Pestizideinsätzen in der Landwirtschaft schwere gesundheitliche Schäden davontragen, Kinder, die nicht zur Schule gehen, weil ihre Eltern nicht ausreichend verdienen". Auf diese Missstände weist die DKA auch in ihrer Kampagne "Kinderarbeit stoppen" hin.

 

Bisher galt: Wer Kaffee zum Frühstück nimmt, sich ein Stück Schokolade gönnt oder zum Smartphone greift, wird meist unwissentlich zum Steigbügelhalter für Arbeitsausbeutung. Vom geplanten Lieferkettengesetz als Maßnahme, die die Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Unternehmen stärken soll, erwartet sich die DKA hier deutliche Verbesserungen. Das Europäische Parlament und der EU-Rat müssten "sicherstellen, dass der endgültige Text die Haftung von Unternehmen und einen wirksamen Zugang zu Rechtsmitteln für diejenigen, auch Kinder, beinhaltet, die von Unternehmenshandlungen betroffen sind." appellierte Ute Mayrhofer, Anwaltschaftsreferentin der Dreikönigsaktion. Für einen "echten Wendepunkt im Kampf gegen die Sanktionslosigkeit" müssten auf EU-Ebene gravierende Lücken geschlossen werden.

 

Warnung vor Schlupflöchern

 

Bettina Rosenberger, Koordinatorin von "Menschenrechte brauchen Gesetze!" - einem zivilgesellschaftlichen Bündnis, dem die DKA angehört - bezeichnete das EU-Lieferkettengesetz als "wichtigen Schritt, um das Zeitalter der Freiwilligkeit endlich zu beenden". Doch damit Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und die Zerstörung der Umwelt wirksam unterbunden werden, dürfe die EU-Richtlinie "keine Schlupflöcher beinhalten, die es ermöglichen, die Regelung zu untergraben", warnte Rosenberger.

 

Nur mit der im Entwurf verankerten zivilrechtlichen Haftung werde ermöglicht, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Globalen Süden auch entschädigt werden, erklärte die DKA. Betroffene könnten vor dem Gericht eines EU-Mitgliedstaates eine Klage einreichen. Reine Verwaltungsstrafen gingen an den Staat und stellten keine Abhilfe für Betroffene dar. Eine solche zivilrechtliche Haftung fehle derzeit beispielsweise im deutschen Lieferkettengesetz, bemängelte die DKA und hielt demgegenüber fest: "Unternehmen müssen u.a. Verantwortung für Tochterunternehmen übernehmen und Zulieferer genauer aussuchen."

 

Nur für Großunternehmen vorgesehen

 

Das EU-Lieferkettengesetz soll für Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden mit einem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro gelten. Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, müssen in Zukunft laut dem Gesetzesentwurf der EU-Kommission menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten und eine dementsprechende Risikoanalyse implementieren. Die Richtlinie umfasst die gesamte Lieferkette und alle Sektoren. In Hochrisikosektoren wie der Bekleidungsindustrie und der Landwirtschaft soll das Lieferkettengesetz bereits ab 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 40 Millionen Euro gelten.

 

Dass kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) vom Lieferkettengesetz nicht betroffen sein sollen, "sehen wir als verpasste Chance, nach einer umfassenden Lösung zu suchen", kritisierte DKA-Anwaltschaftsreferentin Mayrhofer. Die Abgrenzung führe dazu, dass nur ein Bruchteil von Unternehmen von der Richtlinie erfasst werden. "Unsere Wahrnehmung aber ist, dass viele KMUs diese Richtlinie für notwendig sehen, um endlich Klarheit in der eigenen Lieferketten zu haben. Vertretbar wäre insofern eine vereinfachte Berichtspflicht samt behördlicher Unterstützung für KMUs sowie eine Meldepflicht bei Verdacht auf Verletzungen", regte die Expertin an.

 

Kirchliche Organisationen und Vertreter betreiben seit langem Lobbying für ein Lieferkettengesetz. So forderten im September 2020 katholische Bischöfe aus weltweit 43 Staaten strengere Gesetze, um Unternehmen und Konzerne zu Umweltschutz und zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten. Unter den 230 Bischöfen, die einen entsprechenden Appell der internationalen Allianz katholischer Entwicklungsorganisationen (CIDSE) sowie des Hilfswerks Misereor unterzeichneten, waren sieben aus Österreich. Auch die Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission (KOO) oder "Jugend Eine Welt" machten sich immer wieder für das Anliegen stark.

 

Nun Europäisches Parlament und EU-Rat am Ball

 

Die EU-Kommission hatte zu ihrem Entwurf betont, der Ruf nach einem europaweit einheitlichen Rechtsrahmen komme von einem Großteil der Unternehmen selbst. Auch für acht von zehn Verbrauchern sei laut einer Umfrage Nachhaltigkeit wichtig. Binnenmarktkommissar Thierry Breton machte als Argument für eine EU-weiten Regelung ein "unübersichtliches Geflecht einzelstaatlicher Vorschriften" geltend. Der Kommissionsvorschlag weise große Marktakteuren eine führende Rolle bei der Verringerung der Risiken in ihren Wertschöpfungsketten zu. Gleichzeitig würden kleine Unternehmen bei Veränderungen unterstützt.

 

Als nächste Schritte haben das Europäische Parlament und der EU-Rat den Vorschlag zu billigen. Nach seiner Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen und der Kommission ihre Umsetzungsvorschriften zu übermitteln.

 

 

Quelle: kathpress

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