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hermann wakolbinger

Scheuer: Kirchenerneuerung nur mit Missbrauchsaufarbeitung

Linzer Bischof im Interview mit "Grüß Gott"-Magazin zum Thema Missbrauch: "Wir erleben gerade eine enorme Vertrauenskrise" - Notwendiger Fokus auf Betroffene und Prävention

07.04.2022

"Die konsequente Bearbeitung von Missbrauch ist Teil einer umfassenden Erneuerung und Reform unserer Kirche." Das betont der Linzer Bischof Manfred Scheuer im Interview mit dem "Grüß Gott"-Magazin (aktuelle Ausgabe), in dem er umfassend zum Thema Missbrauch Stellung nimmt und einräumt: "Man muss es klar ansprechen: Wir erleben gerade eine enorme Vertrauenskrise, die eine Mischung aus den zutage getretenen Missständen und den Missbrauchsfällen in aller Welt ist."

 

Wenn Vertrauen erodiert, bedeute es einen immensen Aufwand, um das Vertrauen wiederherzustellen, was zudem nicht immer gelingen werde. Denn, "man kann nur den einzelnen Menschen wieder gewinnen. Aber nicht ganze Milieus oder ganze Berufsgruppen." Der Fokus sei auf die betroffenen Menschen zu legen. Die Katholische Kirche werde "in manchen Bereichen um einiges kleiner werden". Aber es gebe an unterschiedlichen Orten Leute, die vertrauen, die glauben, die sich für andere einsetzen, die das Leben teilen und die auch miteinander vor Gott leben wollen.

 

In Bezug auf die Missbrauchsfälle falle es ihm schwer, von "Anzahl" und "Fällen" zu sprechen, denn derzeit sei die wichtigste Aufgabe, "an den einzelnen Menschen dranzubleiben", angesichts des körperlichen, psychischen und sexuellen Missbrauchs, den Gewalttaten und dem damit verbundenen Leid. "Was da an Lebensgeschichten und Biografien traumatisiert und ja, zerstört wurde - da in Statistik zu denken, wäre ein weiterer Schritt, den Opfern die Würde zu nehmen." Die Rolle als Bischof sei herausfordernd. "Ich frage mich täglich: Wer bin ich gerade? Bin ich Anwalt, Kläger oder Richter? Bin ich jetzt Therapeut oder Seelsorger? Oder Vertreter einer Institution? Oder auch Ermöglicher von Neustart?"

 

Aktiv gegen Verbrechen vorgehen

 

Die Klarheit, dass Missbrauch ein Verbrechen ist, habe es lange Zeit nicht gegeben. Deshalb sei auch "lange nichts oder viel zu wenig" geschehen. Vor 25 Jahren sei man viel zu defensiv gewesen. "Wir wissen heute, dass die meisten Betroffenen Jahre und Jahrzehnte gebraucht haben, um sich überhaupt über den erlittenen Missbrauch reden zu trauen." In den 1980er-Jahren oder Anfang der 1990er-Jahre seien "massive Fehler" gemacht worden, zum Beispiel bei der Wiedereinsetzung von gerichtlich Verurteilten, wenn auch mit Auflage einer Therapie. Innerhalb der Kirche sei zu wenig Augenmerk auf die von Missbrauch Betroffenen gelegt worden. Erst ab 2010 wurden alle Beschuldigungen an die Staatsanwaltschaft gemeldet. Aber gerichtlich habe es nur wenige Verfahren gegeben, weil die Taten schon verjährt oder die Täter verstorben waren.

 

"Ich habe in vielen Gesprächen mit Opfern ganz deutlich wahrgenommen, dass die Anerkennung des Leidens und der Folgen an erster Stelle steht. Viele Betroffene können dann erst einen Schritt weiter gehen in ihrem Leben", erklärte Bischof Scheuer. Für viele seien die Treffen mit den von der Kirche unabhängigen Persönlichkeiten der "Klasnic-Kommission" wichtig gewesen. Manchen sei das Gespräch mit einem Bischof oder den Ordensoberen ein Anliegen gewesen. Aber man könne weder die Opfer oder die Taten "aufarbeiten", noch die Vergangenheit "bewältigen". "Es bleiben Wunden, Risse, viele Scherben und gebrochene Herzen", unterstrich Bischof Scheuer. Der Schmerz der Betroffenen gehe auch nach Jahrzehnten nicht vorbei. Besser seien daher die Worte "heilen" und "versöhnen". Das beginne bei der Therapie des Einzelnen und gehe bis zur "berechtigten Forderung, dass es öffentliche Plätze des Erinnerns und Bedenkens geben soll".

 

Konsequente Bearbeitung und Prävention

 

Innerhalb der Institution Kirche sei in der Ausbildung und in der Prävention "sehr viel passiert". Die konsequente Bearbeitung von Missbrauch ist laut Scheuer Teil der "umfassenden Erneuerung und Reform unserer Kirche". Offen sei aber etwa die Frage nach psychischen Lerneffekten durch strukturelle Veränderungen. Wesentlich sei zudem die enge Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Institutionen. "Gewalt an Kindern ist ja auch ein gesamtgesellschaftliches Problem - da ist nicht nur die Kirche gefordert", betonte Bischof Scheuer.

 

Buße meine auf jeden Fall das Bearbeiten des eigenen Verhaltens und Tuns, und es sei das Bearbeiten dessen, "was ich bei einem anderen angestellt habe", nannte Scheuer die Voraussetzungen für die sakramentale Vergebung. Andererseits könne man Vergebung nicht erzwingen, nur erbitten. "Sie ist immer an die Freiheit des anderen gebunden, der die Vergebung ausspricht. Das ist doch auch beim Vertrauen so: Vertrauen muss man erwerben, durch gute Arbeit zum Beispiel. Ob das zu Vertrauen führt, hat man aber nicht in der Hand", gab er zu bedenken.

 

Österreichweite Rahmenordnung

 

2010 beschloss die Österreichische Bischofskonferenz ein umfassendes Maßnahmenpaket in Sachen Missbrauchsbekämpfung. Es gilt im Großen und Ganzen bis heute und wird laufend evaluiert bzw. angepasst. Die kirchliche Rahmenordnung vom Juni 2010 stellt sicher, dass heute alle Diözesen und Ordensgemeinschaften sowie alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf die gleichen Maßnahmen und eine einheitliche Terminologie verpflichtet sind. Die Rahmenordnung wurde mehrfach überarbeitet, vom Vatikan approbiert und ist in ihrer dritten Fassung seit 1. September 2021 in Kraft. (Download/Online-Version unter www.ombudsstellen.at)

 

Ziel der kirchlichen Maßnahmen in Österreich ist, erlittenes Unrecht so weit wie möglich anzuerkennen und Konsequenzen für die Täter festzulegen. Missbrauch und Gewalt beziehungsweise deren Duldung durch Wegschauen soll mittels breiter Präventionsmaßnahmen verhindert werden.

 

Der Ablauf bei Verdachtsfällen sieht ein vierstufiges Verfahren vor: Betroffene wenden sich an eine Ombudsstelle. Die Diözesankommission prüft die Vorwürfe, holt Stellungnahmen der Beschuldigten und der Institutionen ein und schlägt Maßnahmen vor. Die Unabhängige Opferschutzkommission entscheidet über Finanzhilfe und Therapie. Die Stiftung Opferschutz bindet sich an die Entscheidung der UOK und setzt diese um.

 

Bei begründetem Verdacht wird der Beschuldigte bis zur endgültigen Klärung dienstfrei gestellt. Erhärtet sich ein Verdacht, empfiehlt die Ombudsstelle dem Betroffenen, Anzeige zu erstatten. Besteht zudem die Gefahr, dass durch den Beschuldigten nach wie vor Personen zu Schaden kommen könnten, ist deren Schutz vorrangig. Dann wird auf Initiative der Kirchenleitung Anzeige erstattet. Zudem wird der Beschuldigte vom kirchlichen Leitungsverantwortlichen zur Selbstanzeige aufgefordert. Die Vorgehensweise ermöglicht, dass Betroffene - auch bei Verjährung - unbürokratisch Hilfe erhalten können, ohne den Rechtsweg beschreiten zu müssen, der ihnen aber weiter offensteht.

 

In jeder Diözese wurde zudem auch eine Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention eingerichtet. Unter dem Leitwort "Hinsehen statt wegschauen" soll fundiertes Wissen über Gewalt und Missbrauch und die Gefährdungspotenziale im kirchlichen Bereich Grundlage der Präventionsarbeit sein. Möglichst viele Mitarbeiter sollen ihre Verantwortung wahrnehmen, durch Sensibilisierung für die Themen verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz, mit Macht, Gewalt und sexuellem Missbrauch. Gefordert sind eine Null-Toleranz-Haltung und ein konsequenter, professioneller Umgang mit Verdachtsfällen. Dazu liegen konkrete Checklisten und Verhaltensregeln vor.

 

 

Quelle: kathpress

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