Kirche: Schlichte Messe zu Bleiburg-Gedenken unter klaren Auflagen
Der in Kärnten stattfindende kirchliche Teil des kroatischen Totengedenkens zur Erinnerung an die Opfer der "Tragödie von Bleiburg" im Jahr 1945 wird in Form eines schlichten Gottesdienstes in der Pfarrkirche Bleiburg neu ausgerichtet. Das bestätigte der Ordinariatskanzler der Diözese Gurk-Klagenfurt, Jakob Ibounig, am Freitag auf Kathpress-Anfrage. Für den mit der Kroatischen Bischofskonferenz für Freitagabend, 13. Mai, in der Pfarrkirche Bleiburg vereinbarten Gottesdienst und ein Gebet im Gedenken an alle Verstorben gelten demnach klare Auflagen, um den rein religiösen Charakter eines Totengedenkens im Rahmen einer Messe zu wahren. Fahnen, Uniformen oder Abzeichen in jedweder Art sind nicht erlaubt. "Alles, was nach Uniform oder Fahne ausschaut, hat da nichts verloren", so Ibounig.
Zuvor hatten kroatische Medien (Donnerstag) unter Berufung auf den Beauftragten der kroatischen Bischöfe für die Auslandsgemeinden, Tomislav Markic, über die für heuer geplante Form des jährlichen Gedenkens berichtet. Markic gab dabei auch den Termin des abendlichen Gottesdienstes am Freitag (13. Mai) in der Bleiburger Kirche bekannt. Der von der Kroatischen Bischofskonferenz mitveranstaltete samstägliche Gedenkgottesdienst, der in früheren Jahren auf dem Loibacher Feld bei Bleiburg (Pliberk) abgehalten wurde, findet den Angaben zufolge wie im Vorjahr erneut in der kroatischen Stadt Udbina bei Rijeka statt. Außerdem gibt es - ebenfalls am Samstag, 14. Mai - eine Andacht auf dem Zagreber Mirogoj-Friedhof vor dem dortigen Denkmal für die Opfer von Bleiburg.
Das vom Verein "Bleiburger Ehrenzug" veranstaltete "Bleiburg-Treffen" sorgte in den vergangenen Jahren wegen des Erscheinens rechtsextremer Einzelpersonen und Verbände, die auf dem Loibacher Feld auch nationalsozialistische und faschistische Symbole zeigten, immer wieder für Kritik. Ab 2018 gab es einzelne Festnahmen von Versammlungsteilnehmern und Verurteilungen wegen Wiederbetätigung. In Österreich wurde das Verbot extremistischer Symbole um Ustascha-Zeichen erweitert.
Aber auch die kirchlichen Auflagen verschärften sich. Für 2019 hatte die Kärntner Diözese Gurk-Klagenfurt die Veranstaltung einer Bischofsmesse untersagt, nachdem beim Treffen von 2018 die strengen diözesanen Vorgaben zur Wahrung des geistlichen Charakters der Feiern nicht vollumfänglich eingehalten wurden. Ein generelles Verbot einer Messfeier konnte die Diözese Gurk-Klagenfurt aus kirchenrechtlichen Gründen allerdings nicht erteilen, da die Veranstaltung auf Privatgrund stattfand.
Zuletzt kam eine 2020 vom österreichischen Innenministerium eingesetzte Expertengruppe in einem auch vom Nationalrat Ende März 2022 einstimmig zur Kenntnis genommenen Bericht zum Schluss, dass es bei der Veranstaltung auf dem Loibacher Feld wiederholt zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung gekommen sei und das faschistische Ustascha-Regime gewürdigt werde, weshalb sie gemäß Versammlungsgesetz künftig zu untersagen sei.
"Politische Instrumentalisierung vermeiden"
Das von der Expertengruppe empfohlene Verbot umfasst gleichzeitig dezidiert nicht die Untersagung von Gedenkgottesdiensten bzw. eines gottesdienstähnlichen Totengedenkens. Es sei jedoch wichtig, das Totengedenken neu auszurichten - "etwa in einer Kirche und in einem kleinen, rein spirituellen Rahmen, um jede Gefahr einer politischen Instrumentalisierung zu vermeiden", erklärte Ordinariatskanzler Ibounig, der selbst der multidisziplinären Expertengruppe angehörte, schon im März gegenüber Kathpress.
Die Diözese Gurk habe 2018 die Auflagen zur Erlaubnis der Zelebration für externe Priester bzw. Bischöfe verschärft, nachdem der Gottesdienst immer mehr "Teil eines politisch-nationalen Rituals geworden" sei, "das der selektiven Wahrnehmung und Deutung von Geschichte dient und an einer möglichst objektiven Wahrheitsfindung nicht mehr interessiert ist", schrieb Ibounig auch in einem eigenen Kapitel des Expertenberichts. 2019 fand daraufhin eine Messe ohne bischöflichen Hauptzelebranten statt. "Die Diözese Gurk wollte mit diesem Vorgehen ein Signal setzen, ohne das Anliegen, durch Gebet und Messe der Toten zu gedenken, völlig abzuweisen".
In seinem Beitrag hielt Ibounig fest, dass Einschränkungen aus kirchenrechtlicher Sicht dann geboten sind, wenn der gewählte Ort und die "Disposition der Teilnehmenden" nicht der "Würde" einer Messe gerecht werden. Der Ordinariatskanzler empfahl daher eine Neugestaltung des Totengedenkens nach dem Vorbild des jährlichen Gedenkens der Slowenen auf dem Feld bei Viktring (Klagenfurt).
Massaker und Hinrichtungen
Historischer Hintergrund für das Gedenken ist die Ermordung Zehntausender Ustascha-Soldaten, ihrer Angehörigen und anderer mit Nazi-Deutschland verbündeten Truppen unmittelbar nach Kriegsende im Mai 1945. Die im Gebiet von Viktring und Bleiburg bereits entwaffneten Soldaten des Hitler-Vasallenstaates Kroatien wurden mit ihren Familienangehörigen von der britischen Besatzungsmacht an die kommunistischen Einheiten Titos ausgeliefert.
Dabei und insbesondere auf dem Rückmarsch nach Jugoslawien wurden viele der Menschen willkürlich getötet. An zahlreichen Orten u.a. auf dem Gebiet des heutigen Slowenien kam es ohne jedes Gerichtsverfahren zu summarischen Hinrichtungen antikommunistischer Militärangehöriger. Auch Zivilisten und deutsche Kriegsgefangene wurden umgebracht. Die genauen Opferzahlen sind umstritten.
Quelle: Kathpress