
Kirchenvertreter im Publikumsrat begrüßt VfGH-Urteil zum ORF
"Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bezüglich der Internetnutzung von ORF-Inhalten ist eine positive Überraschung." Das betonte der Vertreter der Katholischen Kirche im ORF-Publikumsrat, Christoph Riedl, am Mittwoch im Interview mit Kathpress. Der Gesetzgeber sei jetzt gefordert, eine zeitgemäße Finanzierung für den ORF zu finden, etwa durch eine Haushaltsabgabe. Gleichzeitig müsse das Thema weiter gedacht werden, so Riedl: So solle ein neues ORF-Gesetz "Teil weiterer gesetzlicher Regelungen sein, mit dem Ziel, die Medienvielfalt in Österreich finanziell besser abzusichern und dabei Qualitätsmedien sowie professionellen Journalismus zu belohnen".
Anlass für die Stellungnahme war die am Montag veröffentlichte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach die Gratisnutzung des ORF im Internet verfassungswidrig ist. Damit verpflichtet der VfGH den Gesetzgeber zur Schließung der "Streaming-Lücke", wobei bis Ende 2023 Zeit für eine Neuregelung ist. Hauptargument des VfGH ist, dass eine Finanzierung über Programmentgelt einen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichernden Aspekt habe. Dementsprechend sei es wesentlich, dass alle jene, die via Rundfunk am öffentlichen Diskurs teilnähmen, in die gesetzliche Finanzierung des ORF einbezogen würden.
"Mit diesem Urteil wird vom Verfassungsgerichtshof anerkannt, dass der ORF mit seinen Programmen und Angeboten im TV, Radio, auf seinen eigenen Internetseiten sowie auf Social Media seinem im ORF-Gesetz definierten Auftrag in unterschiedlichen Kanälen nachkommt und dafür auch zu bezahlen ist", hielt Riedl dazu fest. Weil diese Kanäle sich heutzutage nicht mehr klar voneinander trennen ließen, sei "der Gesetzgeber gefordert, eine zeitgemäße Regelung für die Finanzierung des ORF zu erarbeiten. Dies könnte eine Haushaltsabgabe sein, die - und das ist wichtig - sozial gestaffelt von allen Österreicherinnen und Österreichern geleistet wird", betonte der Kirchenvertreter im ORF, der hauptberuflich als Generalsekretär der Caritas in der Diözese St. Pölten tätig ist. "Damit hätte der ORF fixe Basiseinnahmen und für jene, die schon bisher Programmentgelt gezahlt haben, sollte dieser Beitrag damit deutlich günstiger werden."
"Gerade in Zeiten, in denen Fake News auf allen Kanälen eine weite Verbreitung finden, braucht es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der mit Qualität und Reichweite im Sinne der Allgemeinheit bewusster Desinformation, Propaganda und Lügen begegnen kann", führte Riedl weiter aus und sagte: "Daher ist auch ein Modell mit Bezahlschranke für die Inhalte des ORF kontraproduktiv. Denn es sollte als Gesellschaft in unserem gemeinsamen Interesse liegen, einen starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich zu haben." Mit diesem Urteil sei ein erster Schritt in diese Richtung genommen worden. Nun liege es am Gesetzgeber, "ein zukunftsweisendes ORF-Gesetz zu gestalten, das neben der Finanzierung auch eine langfristige Verfügbarkeit von Programminhalten - Stichwort 7-Tage-Frist für TVthek-Inhalte - sowie eine parteipolitische Unabhängigkeit der ORF-Gremien garantiert", so Riedl.
Das Programmentgelt für den ORF wird derzeit über die GIS (Gebühren Info Service GmbH) eingehoben und beträgt aktuell 18,59 Euro pro Monat. Zu diesem Betrag kommen noch Gebühren und Abgaben an Bund und Länder sowie eine zu entrichtende Umsatzsteuer hinzu, wobei die Landesabgabe variiert. Die gesamten ORF-Gebühren liegen somit zwischen 22,45 Euro und 28,65 Euro.
Quelle: kathpress