
Kirchliche Umweltexperten begrüßen Novellierung des Patentgesetzes
Die katholischen Umweltbeauftragten Österreichs und der Linzer Umweltethiker und Moraltheologe Prof. Michael Rosenberger begrüßen in einer gemeinsamen Aussendung den jüngsten Vorstoß von Umweltministerin Leonore Gewessler zur Novellierung des Patentgesetzes. Mit der geplanten Novellierung soll die Grenzziehung zwischen Patentrecht und Sortenrecht exakter gezogen werden. Dies diene der größeren Rechtssicherheit und dem Schutz der kleinen und mittleren Saatzuchtbetriebe sowie der bäuerlichen Familienbetriebe, hieß es in der Aussendung vom Donnerstag.
Mittelbar diene die Neuregelung zudem einer größeren Sortenvielfalt der Nutzpflanzen und damit einer besser an den Standort angepassten Saatgutverfügbarkeit für die Landwirtschaft. Letztlich würden damit auch die ökologische Landwirtschaft und die Biodiversität gefördert.
Hintergrund der Gesetzesnovelle seien grundsätzlich sinnvolle Differenzen zwischen Patent- und Sortenschutz, die jedoch in ihren Überlappungsbereichen erhöhten Regelungsbedarf erzeugen.
Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine technische Erfindung. Der Inhaber des Patents ist verpflichtet, seine Erfindung offenzulegen. Im Gegenzug ist er berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen oder gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zu erlauben. Dabei wird kein Unterschied zwischen der Nutzung für die Produktion und der Nutzung für die weitere Forschung gemacht. Das Patent wird auf Zeit gewährt, üblicherweise für 20 Jahre. Danach steht die Erfindung allen kostenlos und frei zur Verfügung.
Der Sortenschutz schützt den Züchter neuer Pflanzensorten. So erfordert der Nachbau von Erntegut für Saatzwecke die Zahlung sogenannter Nachbaugebühren an den Züchter. Gleichzeitig sieht das Züchterprivileg vor, dass eine durch den Sortenschutz geschützte Sorte uneingeschränkt und ohne Zustimmung des Züchters als Ausgangsmaterial für die Züchtung weiterer Sorten verwendet werden kann.
Großkonzerne weiten Patentschutz aus
In den letzten Jahrzehnten hätten sich aber im Bereich der Pflanzenzüchtung technische und biologische Verfahren zunehmend vermischt, hielten die kirchlichen Umweltexperten fest. Damit sei oft nicht mehr klar, was dem Patentrecht und was dem Sortenrecht unterliegt. Dass die Großkonzerne auf diesem Feld den Patentschutz ausweiten und den Sortenschutz zurückfahren wollen, liege auf der Hand. Dem müsse die Politik entgegenwirken, wenn sie eine Vielfalt kleiner und mittlerer Akteure und eine Vielfalt der Pflanzensorten erhalten will.
Das Ziel des Gesetzesentwurfs sei die klare Trennung von Sorten- und Patentschutz. Die rechtlichen Graubereiche zwischen Sorten- und Patentschutz würden zugunsten des Sortenschutzes geregelt, hielten die Umweltexperten und Prof. Rosenberger zustimmend fest.
Quelle: kathpress