
Abschied von Benedikt XVI.: Vatikan betritt Neuland
Tod, Aufbahrung und Beisetzung eines Papstes gehören zum "Leben" der Kirche und beschließen ein Kapitel ihrer rund 2.000 Jahre alten Geschichte. Sie sind ein faszinierendes Schauspiel, auf das alle Welt mit Neugier und Interesse blickt. Letztmals 1963, mit dem Ableben von Johannes XXIII., fanden diese Feierlichkeiten "cum maxima pompa" statt, also mit der vollen Prachtentfaltung des bis 1968/70 bestehenden Päpstlichen Hofes.
Die Exequien für Paul VI. und Johannes Paul I. 1978 zelebrierte man aber dann bereits im Sinne Pauls VI. in "evangeliumsgemäßer Schlichtheit". Sie waren allerdings nicht weniger beeindruckend. Der Tod von Johannes Paul II. (2005) brachte dann sogar eine unüberschaubare Menschenmenge - insbesondere aus Polen - nach Rom. Die Beisetzung wurde zu einem unvergesslichen Ereignis, auch in den Medien.
Was geschieht im Vatikan nach dem Tod eines amtierenden Papstes? Zuerst folgt die offizielle Feststellung des Ablebens durch den Kardinal-Camerlengo (Kämmerer; derzeit Kardinal Kevin Farrell), die Offizialen der Apostolischen Kammer sowie den Leibarzt des Papstes. Dann versiegelt der Kämmerer das Arbeitszimmer und die Privatgemächer und nimmt vom Apostolischen Palast "Besitz".
Die Angehörigen des Päpstlichen Hauses, Vertreter der Republik Italien, dem Diplomatischen Korps sowie den Mitarbeitern der Römischen Kurie und des Vatikanstaates bekommen die Möglichkeit, vom Verstorbenen im Apostolischen Palast Abschied zu nehmen. Wie es einst bei Franziskus einst gehandhabt werden wird, der im Gästehaus Santa Marta und nicht im Palast wohnt, ist unklar.
Dem mit rotem Messgewand - Rot ist die Trauerfarbe der Päpste -, Pallium, weißer Mitra und Kreuzstab aufgebahrten Papst geben Hellebardiere der Schweizergarde die Ehrenwache. Zu gegebener Zeit überführt man den Leichnam in feierlicher Prozession nach Sankt Peter. Durch das Bronzetor wird er über den Petersplatz ins Innere der Grabeskirche des ersten Bischofs von Rom getragen.
Vor der Confessio am Petrusgrab wird der Verstorbene dann aufgebahrt, damit die Gläubigen Abschied nehmen können. Vor der Begräbnismesse legt man den Leichnam in einen Sarg aus Zypressenholz. Über die Zeremonie wird ein notarieller Akt - "rogitum" genannt - in zwei Exemplaren verfasst, von denen eines in eine Metallkartusche zu stecken, das andere zu archivieren ist. Der Päpstliche Zeremonienmeister und der Sekretär des Papstes legen nach altem Brauch ein Tuch aus weißer Seide auf das Gesicht des Verstorbenen.
Der Zeremonienmeister gibt einen Beutel mit Münzen, die in der Amtszeit des Papstes geprägt wurden, sowie die Kartusche mit dem notariellen Akt in den Sarg, nachdem er sie mit seinem Siegel versehen hat. Der Sarg wird mit roten Bändern umwunden, auf die man die Siegel der Apostolischen Kammer, der Präfektur des Päpstlichen Hauses, des Amtes der päpstlichen Zeremonien und des Kapitels der Petersbasilika aufbringt. Dann wird er in einen weiteren, innen verzinkten Holzsarg gelegt, den Arbeiter der Dombauhütte zulöten. An diesem werden wiederum die schon erwähnten Amtssiegel angebracht.
Das festliche Requiem wird auf dem Petersplatz zelebriert - mit dem Sarg vor dem Außenaltar. Nach der Eucharistiefeier nehmen mit Gebeten, Weihrauch und Weihwasser hochrangige Würdenträger des lateinischen Ritus und der mit Rom verbundenen Ostkirchen Abschied von dem Verstorbenen. Zum Abschluss des Gottesdienstes trägt man den Sarg zur Beisetzung ins Innere der Basilika.
Abschied vom "Papa emeritus" ist anders
Ein solches Abschiednehmen von einem Papst wird in diesen Tagen allerdings einem ungewöhnlichen Belastungstest unterzogen. Denn neben dem regierenden Papst Franziskus gab es mit Benedikt XVI. seit 2013 und erstmals seit Jahrhunderten, auch einen "Papa emeritus". Wie verfährt man zeremoniell und liturgisch mit dem Verstorbenen, der ja früher tatsächlich auch der Papst war?
Seinen Tod festzustellen, hatte nicht die Gewichtung, die beim regierenden Papst angebracht und erforderlich ist. Ebenso brauchte eine Versiegelung und "Besitzergreifung" der Wohnung keine Rolle zu spielen.
Stirbt ein Metropolitanerzbischof, so zeigt er sich bei der Aufbahrung mit dem um die Schultern gelegten Pallium, dem Ehrenzeichen dieses Ranges. Emeritierten Metropoliten soll diese besondere Stola bei ihrer Aufbahrung zusammengefaltet unter den Kopf gelegt werden. Das Pallium ist Zeichen der aktuellen Fülle erzbischöflicher Amtsvollmacht; es steht also nur einem regierenden Metropoliten zu. So müsste es auch beim verstorbenen emeritierten Papst gehandhabt werden.
Bis zu Paul VI. (1963-1978) benutzten die Päpste als Bischöfe von Rom keinen eigenen Hirtenstab. Paul VI. ließ einen Pastoralstab schaffen, der von der einzigartigen Stellung des Papstes Zeugnis geben sollte. Als "pedum rectum", aufrecht, ohne Krümme, mit einer Christusdarstellung, ist es das Pendant zum Stab der Bischöfe, ein Zeichen für die universelle Hirtengewalt, die durch keine andere Gewalt auf Erden begrenzt ist.
Ein solches Pedum, das die päpstliche Amtsvollmacht präsentiert, einem zurückgetretenen verstorbenen Papst beizulegen, dürfte daher nicht logisch erscheinen. Auch ob die Schweizergarde eine Ehrenwache bei dem Verstorbenen stellen wird, wird diskutiert worden sein. Offiziell hat ihr Dienst bei Benedikt XVI. mit dessen Rücktritt ein definitives Ende gefunden.
Denkbar und sinnvoll wäre eine Übernahme der Ehrenwache durch die vatikanische Gendarmerie. Die Sarglegung könnte sich in vereinfachter Form an der für einen im Amt verstorbenen Papst orientieren.
Das abschließende Requiem auf dem Petersplatz am kommenden Donnerstag dürfte keine großen Abweichungen vom üblichen Prozedere aufweisen; abgesehen von der Besonderheit, dass, wie angekündigt, der regierende Papst den Vorsitz der Feier übernimmt.
Quelle: kathpress