Aktion Leben: EU-Kommission will Leihmutterschafts-Verbote aushebeln
Heftige Ablehnung für den Vorschlag der EU-Kommission zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Elternschaft gibt es von der "Aktion Leben": Dass demnach ausdrücklich auch Leihmutterschaft anerkannt werden solle, "widerspricht den nationalen Verboten zum Schutz von Frauen und Kindern", warnte Vereinspräsident Johann Hager am Dienstag in einer Aussendung.
Bereits 2020 hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, es solle sichergestellt werden, dass in einem EU-Land festgestellte Elternschaft in jedem anderen Land der Union gelte - und zwar unabhängig davon, wie das Kind gezeugt oder geboren wurde und unabhängig von der Art der Familie, um somit Rechtsunsicherheiten wie etwa bei homosexuellen Eltern abzubauen und "Regenbogenfamilien" zu stärken. Darauf Bezug nimmt der kürzlich vorgestellte Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie, dem zufolge die in einem EU-Land festgestellte Elternschaft EU-weit anerkannt werden soll.
"In der Folgenabschätzung, die im Dezember 2022 veröffentlicht wurde, sind Anwendungsfälle angeführt, darunter ist auch ein Fall von Leihmutterschaft", mahnte Hager. Zwar gelte es, alle Kinderrechte zu achten und Kinder "sollen nicht irgendwo stranden oder illegal werden", betonte der "Aktion Leben"-Präsident. Dennoch sei der Vorschlag abzulehnen, "da Leihmutterschaft damit pauschal anerkannt werden würde. Und Leihmutterschaft widerspricht in mehrfacher Hinsicht Kinder- und Frauenrechten."
Den ernsten Bedenken gegenüber Leihmutterschaft, die auch das EU-Parlament wiederholt geäußert habe und die zu etlichen nationalen Verboten - darunter auch in Österreich - geführt hätten, werde nicht Rechnung getragen, kritisierte Hager. "Im Gegenteil würden nationale Verbote sogar wirkungslos."
Auch in ihrer offiziellen Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag - eine solche kann vor der Konsultation des EU-Parlaments und er Abstimmung im EU-Rat noch bis 13. Februar eingereicht werden - lehnt die "Aktion Leben" diesen energisch ab. Leihmutterschaft sei eine "höchst umstrittene Technik, die Frauen- und Kinderrechte verletzt und gegen Menschenrechte verstößt", so der überkonfessionelle Verein, der zudem auch das EU-Parlament zitiert mit der Beschreibung der Technik als "ernstes Problem, das die Ausbeutung des weiblichen Körpers und seiner reproduktiven Organe darstellt".
Eine pauschale Anerkennung von Leihmutterschaftsverträgen stünde laut der "Aktion Leben" auch im Gegensatz zu nationalen Verboten in vielen EU-Ländern, durch die Frauen und Kinder geschützt werden sollen. Leihmutterschaft unterschätze unter anderem die Bedeutung der Schwangerschaft für Frauen und Kinder. "Eine Verharmlosung dieser Technik, um verständliche Kinderwünsche zu erfüllen, halten wir für fahrlässig. Die Kommission sollte sich vielmehr dafür einsetzen, ein internationales Verbot von Leihmutterschaft durchzusetzen und Frauen wie Kinder zu schützen", heißt es im Text. Als Mutter solle nur die Frau gelten, die das Kind geboren hat.
Zur Richtlinie und den bisherigen Stellungnahmen
Quelle: Kathpress