
Neue Publikation zeigt Aktualität des Religionsrechts
Ob Kopftuchverbot, Ethikunterricht oder Coronamaßnahmen: Alle diese Themen sind nicht nur im öffentlichen Diskurs brisant, sie haben auch eine religionsrechtliche Seite und belegen die Aktualität dieses Rechtsgebiets. Das haben namhafte Rechtsexperten und Vertreter der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften am Mittwochabend bei einer Buchpräsentation in Wien unterstrichen. Es sei auch das erklärte Ziel von "111 Begriffe des österreichischen Religionsrechts", aktuelle staatskirchenrechtliche Themen gut verständlich darzulegen, so der Herausgeber der Publikation, Prof. Andreas Kowatsch.
Mit dem Institutsvorstand für Kirchenrecht und Religionsrecht an der Wiener Theologischen Fakultät diskutierten bei der Buchpräsentation die Verfassungsjuristin Prof. Katharina Pabel von der Wiener Wirtschaftsuniversität, der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vural, und der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, u.a. die religionsrechtliche Seite der Pandemie. Übereinstimmendes Fazit der vier Juristen: Das Religionsrecht hat sich bewährt, die Zusammenarbeit der gesetzlichen anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften untereinander sei laut Vural "vorbildlich" gewesen und die Kooperation mit dem Staat habe funktioniert.
Durchwegs positiv bewertete der Bischofskonferenz-Generalsekretär den Verordnungsgeber, das Gesundheitsministerium: So habe das Ministerium im Zuge der Novellierungen "zunehmend klar die Ausnahmen für die Religionsausübung geregelt". Die Kirchen und Religionsgesellschaften wiederum trafen auf Grundlage von Vereinbarungen mit dem Staat Regelungen für den eigenen Bereich - wie etwa das zeitlich befristete Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten oder diverse Hygienemaßnahmen, die alle den Charakter einer Selbstverpflichtung hatten. Anders als in anderen Länder habe der österreichische Staat somit nicht in das Grundrecht auf Religionsfreiheit eingreifen und deren Einhaltung durch die Polizei kontrollieren müssen. Diese Vorgangsweise sei insgesamt "ein großer Erfolg" gewesen, attestierte Schipka.
Kritik an VfGH-Erkenntnis
Sorgenfalten bereitet dem Bischofskonferenz-Generalsekretär demgegenüber ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) aus dem Vorjahr: Darin hatten die Höchstrichter bei einer Lockdown-Verordnung eine Ungleichbehandlung der Kirchen und Religionsgesellschaften im Sinne einer ungerechtfertigten Besserstellung gegenüber Kulturschaffenden festgestellt. "Ist das Grundrecht auf Religionsfreiheit wirklich mit dem Grundrecht der Kunstschaffenden gleichzusetzen?", so Schipkas Frage, die er sogleich verneinte: Das Grundrecht auf Kunst betreffe Kunstschaffende, es gäbe aber kein Grundrecht auf Kunstkonsum. Anders sei es bei der Religionsfreiheit: Hier seien die Träger des Grundrechts die Gläubigen, die einen Gottesdienst mitfeiern wollen. Diese unterschiedliche Dimension habe der VfGH aber erst gar nicht aufgegriffen und somit auch nicht bewertet. "Das macht für die Zukunft Sorgen", so der Kirchenvertreter.
Bedenken am VfGH-Erkenntnis meldete auch die Verfassungsjuristin an: Es sei in der Begründung "unverständlich" und bleibe mehrdeutig, so Pabel. "Summa summarum hat sich der Rechtsstaat in der Pandemie aber bewährt." Ein wichtiger Grund dafür sei der Umstand gewesen, dass "alle pandemiebedingten Grundrechtseingriffe im Vorhinein zeitlich befristet waren".
Die Verfassungsexpertin hatte am Beginn ihres Impulsvortrages auch mit einigen Vereinfachungen aufgeräumt: So kenne das Verfassungsrecht im Blick auf Religionen zwar das "Prinzip der religiösen Neutralität" für staatliches Handeln, und das "Prinzip der Säkularität" im Sinne einer Beschränkung des Staates auf den weltlichen Bereich. Aber nirgends in der Verfassung fände sich eine Formulierung hinsichtlich einer "Trennung von Staat und Kirche". Die genannten religionsrechtlichen Prinzipien seien gemeinsam mit dem Gleichheitsgrundsatz ("Parität") jedoch "sehr wohl aus der österreichischen Bundesverfassung ableitbar und im konkreten Anlassfall interpretationsbedürftig". Mehr inhaltliche Klarheit gäbe es demgegenüber beim Grundrecht auf Religionsfreiheit und den diesbezüglichen Bestimmungen im Staatsgrundgesetz von 1867 und in der Europäischen Menschenrechtskonvention, die beide in Österreich Verfassungsrang haben.
65 Autoren für 365 Seiten
Laut Prof. Kowatsch haben insgesamt 65 Autoren größtenteils aus der Wissenschaft an der Publikation gearbeitet. Bewusst habe man sich dazu entschlossen, auch die anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zur Mitarbeit einzuladen. So werden diese "jeweils von einem ihrer Höchstrepräsentanten vorgestellt".
Das Religionsrecht habe sich in den letzten Jahrzehnten "aufgrund weitreichender gesellschaftlicher Transformationsprozesse, wozu die religiöse Pluralisierung oder die zunehmende Säkularisierung zählen, stark dynamisiert", halten die Herausgeber fest. Neben Prof. Kowatsch sind dies Florian Pichler, Daniel Tibi und Harald Tripp. Das Buch ist im "EOS"-Verlag erschienen, hat 365 Seiten und kostet 41,10 Euro.
Quelle: kathpress