Familienverband fordert Abschaffung von "Wochengeldfalle"
Seit 2017 sind Frauen, die in kurzen Abständen Kinder bekommen, durch die sogenannte "Wochengeldfalle" benachteiligt: Darauf hat der Katholische Familienverband am Mittwoch in einer Aussendung aufmerksam gemacht. Wird eine Mutter in kurzem Abstand erneut schwanger, bezieht kein Kinderbetreuungsgeld mehr und der Geburtstermin für das zweite Kind liegt vor dem Ablauf der maximal möglichen Karenzdauer, schnappt die Wochengeldfalle zu: Die werdende Mutter hat dann trotz gesetzlichem Beschäftigungsverbots keinen Anspruch auf Wochengeld. "Wir fordern die Regierung auf, das Gesetz umgehend zu reparieren und eine europarechtskonforme Rechtslage herzustellen", so Familienverbandspräsident Alfred Trendl.
Der Familienverband habe schon vor der Einführung des Kindergeldkontos mit Jänner 2017 mehrmals auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und eine Abschaffung der Benachteiligung gefordert, hieß es. "Ich fordere die fünf Familiensprecherinnen und -sprecher im Nationalrat auf, einen gemeinsamen Initiativantrag einzubringen und damit dieses Thema außer Streit zu stellen", forderte Trendl. Ziel müsse sein, dass die betroffenen Frauen die gleiche Entgeltfortzahlung erhalten wie beim früheren Kind.
Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs: Dieses hat nach der Klage einer betroffenen Mutter im August 2022 festgestellt, dass die geltende österreichische Gesetzeslage gegen die Mutterschaftsrichtlinie der EU verstößt. Nach dieser Richtlinie müssten mindestens 14 Wochen Anspruch auf Wochengeld oder Entgeltfortzahlung pro Kind sichergestellt sein. Eine Gesetzesreparatur sei aber bislang nicht erfolgt, so die Kritik des Verbands.
"Das Urteil ist vor neun Monaten gefällt worden, wir fordern eine sofortige Lösung!", mahnte Trendl. Nun gebe es zwar seit bald einem Jahr ein Gerichtsurteil, die Regierung habe aber noch nicht reagiert. Betroffenen Müttern riet Trend ebenfalls den Rechtsweg einzuschlagen.
Quelle: kathpress