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Kirchenrechtler: Mehr Rechte für Laien im Kirchenrecht verankern
Der Innsbrucker Kirchenrechtler Prof. Wilhelm Rees hat für eine Überarbeitung des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) plädiert. Insbesondere brauche es eine Stärkung der Rechte der Laien, aber auch der Rechte der synodalen Gremien, mit denen Laien an Entscheidungsprozessen und Leitungskontrolle in der Kirche beteiligt werden, sagte Rees bei einer Tagung an der Universität Innsbruck. "Gläubige dürfen keine reinen Befehlsempfänger sein. Gefordert sind Mitverantwortung und Mitentscheidung." Derzeit dürften Laien beraterische Funktionen übernehmen, Entscheidungen würden indes von Bischöfen bzw. Klerikern getroffen. Die Zeit sei allerdings reif für Änderungen. "Kompetenz und nicht Weihe ist ausschlaggebend", so Rees.
Rees äußerte sich bei der Tagung "40 Jahre CIC/1983", die Ende der vergangenen Woche (15./16. Juni) an der Universität Innsbruck stattfand. Die internationale Tagung bildete zugleich den Rahmen der Abschiedsvorlesung des Kirchenrechtlers, der über 25 Jahre lang an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck gewirkt hat. Der Dekan der Fakultät, Prof. Wilhelm Guggenberger, dankte in dem Kontext Rees, der mit 30. September in den Ruhestand treten wird, für seine besondere Fähigkeit, das Fach Kirchenrecht "in seiner pastoralen Bedeutung, aber auch Sperrigkeit immer wieder neu herausgearbeitet" zu haben.
Rees Abschiedsvorlesung stand unter dem Titel "'Hierarchisches Kirchenmodell hat ausgedient' (Kardinal Jean-Claude Hollerich). Synodalität - Erwartung Gottes (Papst Franziskus) und Wunsch der römisch-katholischen Kirche?" Darin skizzierte der Kirchenrechtler die Entwicklung des Kirchenrechts seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) und zeigte dabei auf, dass im Kirchenrecht noch jene Überwindung eines hierarchischen Kirchenverständnisses ausständig sei, die in der Ekklesiologie bereits in Grundzügen erfolgt sei.
Mit der Ernennung von Sr. Natalie Becquart zur Untersekretärin der Bischofssynode samt Stimmrecht und der von Papst Franziskus beschlossenen Mitberatung und Mitentscheidung von 70 Laien seien wichtige Schritte zur Entkopplung von Macht und Weihe getan worden, so Rees, aber: "Beteiligung darf nicht Zufall sein, sondern muss rechtliche Strukturen haben. Amtstheologie ist weiter der heikle Punkt." Im Blick auf mögliche Reformen des CIC seien auch die Anregungen des deutschen Synodalen Weges und die Anregungen der diözesanen Konsultationsprozesse zur Weltbischofssynode unbedingt ernst zu nehmen, so Rees. "Gemeinsames Diskutieren reicht nicht, gemeinsames Entscheiden ist gefordert."
Bei der Tagung kamen weiters Expertinnen und Experten aus dem gesamten deutschen Sprachraum zu Wort. Sie beleuchteten die Geschichte des "Codex Iuris Canonici" ebenso wie Fragen zum Verhältnis von kirchlichem und staatlichem Recht, und Detailfragen zum Eherecht, zur Ökumene, zum Staat-Kirche-Verhältnis, zum Ordens- und kirchlichen Strafrecht. (Infos: www.uibk.ac.at/theol/index.html.de)
Quelle: kathpress