Aktion Leben: Biologischen Vater bei Register nicht ausklammern
Mit nur verhaltenem Lob hat die "Aktion Leben" auf den Entschließungsantrag zur Einführung eines Registers für Samen- und Eizellspenden reagiert. Zwar sei die geplante Erfassung grundsätzlich zu begrüßen und entspreche einer langjährigen Forderung der "Aktion Leben". Dass jedoch gleichzeitig zwei Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder Ehe leben, automatisch als Eltern anerkannt werden und der biologische Vater nur freiwillig eingetragen wird, sehe man mit Sorge: "Es bleibt dabei überhaupt nicht geklärt, wie Kinder auf diese Weise von ihrem biologischen Vater erfahren können", gab Generalsekretärin Martina Kronthaler am Montag gegenüber Kathpress zu bedenken. Das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Herkunft gelte es unbedingt zu wahren.
Am Freitag hatte der Nationalrat mehrere Änderungen im Elternrecht beschlossen. So soll die gesetzliche Elternschaft beispielsweise allein an den Umstand geknüpft werden, dass die Mutter und der Partner oder die Partnerin zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft haben. Darüber hinaus wurde in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende April die Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden vorzubereiten, wobei die Eintragung des biologischen Vaters auf Freiwilligkeit beruht. Das Register soll Jugendlichen ab dem Alter von 14 Jahren Auskunft über ihre leiblichen Eltern ermöglichen.
Das Aktivwerden des Gesetzesgebers war notwendig geworden, nachdem der Verfassungsgerichtshof im Vorjahr die Einschränkung der Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare auf durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung entstandene Kinder als ungerechtfertigt bezeichnet hatte. Nach dem nunmehrigen Beschluss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS - die FPÖ stimmte nur für das Register - haben Kinder, die ohne In-Vitro-Fertilisation gezeugt werden und deren Eltern in gleichgeschlechtlicher Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, künftig auch automatisch zwei rechtliche Elternteile.
"Aktion Leben"-Generalsekretärin Kronthaler bezeichnete das automatische Anerkennen von zwei Frauen als Eltern bei nur freiwilliger Eintragung des biologischen Vaters in ein Register als "Widerspruch" zum im Fortpflanzungsmedizingesetz verankerten Verbot der anonymen Eizell- und Samenspende. Letztere sei "verboten aus Überzeugung, dass es wichtig für die Kinder ist, ihre biologischen Eltern kennenzulernen bzw. zu erfahren, wer diese sind. Dies ist immer wichtig und hat mit der Bewertung der Eltern - biologisch verwandt oder nicht - nichts zu tun", so die Expertin. Zu befürchten sei, "dass das Verbot der anonymen Keimzellspende, das ein Instrument des Schutzes von Kindern ist, unter Druck kommen wird".
Einig war sich der Nationalrat darin, das Verbot der Leihmutterschaft beizubehalten. Kronthaler begrüßte diese erneute Positionierung, gehe Leihmutterschaft doch meist mit Kinderhandel und Ausbeutung von Frauen einher. Zugleich mahnte sie, Österreich müsse sich für die Wahrung der Rechte der Kinder auch auf EU-Ebene entsprechend einsetzen. Erst am Donnerstag hätten sich die heimischen Abgeordneten aus SPÖ, ÖVP und Grünen in der EU-Parlamentsdebatte um das "Elternschaftszertifikat" anders verhalten, was ein "Kniefall vor der Leihmutterschaftslobby" gewesen sei.
Quelle: Kathpress
